Hallo ich würde gerne mal fragen wie ihr die Aussage: Vorurteile in Bezug auf die Irrtumslehre im Strafrecht beurteilen würdet? Eigentlich geht es bei der Irrtumslehre ja um § 16, 17 StGB. Eine Verbindung mit Vorurteilen erschließt sich mir aber nicht wirklich.
Ich denke mir eher, dass es dabei eigentlich um Justizirrtümer im Strafprozess gehen soll. Oder wie seht ihr das? Hat jemand vielleicht eine gute Literaturempfehlung, wo ich diese Thematik mal nachlesen könnte?
Irrtum Vorurteile im Strafrecht
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Re: Irrtum Vorurteile im Strafrecht
Also ich hab keine Ahnung, auf was das abzielen soll. Wie kommst Du denn darauf? Weiß man was das Oberthema dazu sein soll?
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Re: Irrtum Vorurteile im Strafrecht
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“
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Re: Irrtum Vorurteile im Strafrecht
So würde ich "Vorurteile in Bezug auf die Irrtumslehre im Strafrecht" auch verstehen. Vielleicht ist aber auch etwas gemeint wie "Vorurteile im Rahmen der strafrechtlichen Irrtumslehren". Dann könnte es zB auf klassische ETBI-Fälle hinauslaufen: Junge Frau geht nachts alleine durch den nicht/schwach beleuchteten uind menschenleeren Stadtpark. Männliche, dunkel gekleidete, Gestalt nähert sich von hinten immer schneller, die Kapuze des Pullovers bis ins Gesicht gezogen. Er holt die Frau ein, spricht sie an, berührt sie womöglich und greift in die Innentasche seiner Jacke. Sie zückt ihr Pfferspray und sprüht es ihrem Verfolger ins Gesicht, noch bevor sie merken kann, dass er einen Stadtplan rausholen wollte, um sie nach dem Weg zu fragen.Tibor hat geschrieben:„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“
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Re: Irrtum Vorurteile im Strafrecht
Du meinst also Vorurteile in sozial-psychologischer Hinsicht? Dunkel gekleideter Mann, Nacht, Kapuze als allgemeines Vorurteil für eine Gefahrensituation?Brainiac hat geschrieben:So würde ich "Vorurteile in Bezug auf die Irrtumslehre im Strafrecht" auch verstehen. Vielleicht ist aber auch etwas gemeint wie "Vorurteile im Rahmen der strafrechtlichen Irrtumslehren". Dann könnte es zB auf klassische ETBI-Fälle hinauslaufen: Junge Frau geht nachts alleine durch den nicht/schwach beleuchteten uind menschenleeren Stadtpark. Männliche, dunkel gekleidete, Gestalt nähert sich von hinten immer schneller, die Kapuze des Pullovers bis ins Gesicht gezogen. Er holt die Frau ein, spricht sie an, berührt sie womöglich und greift in die Innentasche seiner Jacke. Sie zückt ihr Pfferspray und sprüht es ihrem Verfolger ins Gesicht, noch bevor sie merken kann, dass er einen Stadtplan rausholen wollte, um sie nach dem Weg zu fragen.Tibor hat geschrieben:„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“
Ich persönlich würde eher Tibor Recht geben. Aus dogmatischer Sicht würde für eine rechtswissenschaftliche Hausarbeit (oder sonstige Arbeit) das von Tibor genannte Vorurteil mehr Sinn ergeben.
Sollte es eine von einem Lehrstuhl gestellte Aufgabe sein, so würde ich an deiner Stelle mal dem Professor eine Email schreiben und deine "Interpretationsmöglichkeiten" darstellen und ihn fragen, was eher an das ran kommt was er sich wünscht.
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Re: Irrtum Vorurteile im Strafrecht
+1, nehme an, es ist eine Seminararbeiterudite hat geschrieben:Sollte es eine von einem Lehrstuhl gestellte Aufgabe sein, so würde ich an deiner Stelle mal dem Professor eine Email schreiben und deine "Interpretationsmöglichkeiten" darstellen und ihn fragen, was eher an das ran kommt was er sich wünscht.
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