Verfahrensakte = Urkunde?
Moderator: Verwaltung
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Verfahrensakte = Urkunde?
Moin,
folgendes Problem. Eine unechte Urkunde wird hergestellt und als "Augenscheinsobjekt" in eine Verfahrensakte der StA geheftet. Handelt es sich bei der Akte um eine Gesamturkunde oder eine zusammengesetzte Urkunde? Ist die unechte Urkunde Augenscheinsobjekt und bildet damit eine zusammengesetzte Urkunde? Ich verzweifele, weil überall nichts konkretes steht.
folgendes Problem. Eine unechte Urkunde wird hergestellt und als "Augenscheinsobjekt" in eine Verfahrensakte der StA geheftet. Handelt es sich bei der Akte um eine Gesamturkunde oder eine zusammengesetzte Urkunde? Ist die unechte Urkunde Augenscheinsobjekt und bildet damit eine zusammengesetzte Urkunde? Ich verzweifele, weil überall nichts konkretes steht.
- JulezLaw
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Re: Verfahrensakte = Urkunde?
Zu Akten als Urkunden findet sich doch überall etwas. Die Hausarbeiten werden auch immer leichter...
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Re: Verfahrensakte = Urkunde?
Wäre super, wenn du mir ein Beispiel dazu mitteilen würdest, wo man das findet. Ich habe leider noch nichts gefunden. Wenn ich zu doof dafür bin genauer am richtigen Ort zu gucken, lasse ich mich gerne eines besseren belehren!
- JulezLaw
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Re: Verfahrensakte = Urkunde?
Leider gehört das Auffinden der passenden Literatur zur Leistung, die im Rahmen einer Hausarbeit vom Studenten selbst erbracht werden soll.
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- Tibor
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Re: Verfahrensakte = Urkunde?
Sch/Schr § 267 Rn. 44
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Re: Verfahrensakte = Urkunde?
Was ist denn mit § 133 StGB?
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Re: Verfahrensakte = Urkunde?
133 geht beim Versuch nicht durch, weshalb er bei mir am konkreten fall leider scheitert..
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Re: Verfahrensakte = Urkunde?
Könnte es kein "beschädigen" der Akte sein, wenn man da etwas reintut, was da nicht hinein gehört? Probleme: Kann man ohne größeren Aufwand erkennen, dass das nicht zur Akte gehört und es wieder entfernen? Wird die Brauchbarkeit der Akte beeinträchtigt, wenn man ihren Inhalt verfälscht?
Und was ist eigentlich mit (versuchter) Strafvereitelung und so Späßen?
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Re: Verfahrensakte = Urkunde?
Auch in Hamburg sollte man Hausarbeiten selbst lösen. Im Übrigen ist eine Verfahrensakte der StA mangels hinzukommendem Beweiswert selbst keine (zusammengesetzte oder Gesamt-)Urkunde. Du wirst schon auf die in der Akte vorhandenen Einzelurkunden abstellen müssen, d.h. auf das Aquarell.
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Re: Verfahrensakte = Urkunde?
Link?
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- JulezLaw
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Re: Verfahrensakte = Urkunde?
Ist leider nicht öffentlich zugänglich, ist aber die Hausarbeit bei Milan Kuhli. Kann bei Bedarf gern Bilder schicken.
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Re: Verfahrensakte = Urkunde?
Ah, ihr habt also Insiderwissen Wegen mir musst keine Bilder schicken. Hätte mich nur interessiert, ob ich sie hätte lösen können. Aber gibt ja genug frei zugängliche Hausarbeiten
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- JulezLaw
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Re: Verfahrensakte = Urkunde?
Könntest du. Ist super viel ausgeschlossen worden. Ich muss wohl mal mit Milan sprechen, dass seine Hausarbeiten zu leicht sind
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Re: Verfahrensakte = Urkunde?
Finde auch, dass die immer leichter werden. Früher wars härter
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- Tibor
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Re: Verfahrensakte = Urkunde?
Geschlossen.
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