Strafrecht AT Literaturverzeichnis

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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rose217
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Strafrecht AT Literaturverzeichnis

Beitrag von rose217 »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und erhoffe mir etwas Hilfe, da ich momentan leider etwas verzweifelt bin. :(

Ich hab letzte Woche meine erste Hausarbeit im Strafrecht fertiggestellt und bin mit dem Gesamtergebnis persönlich sehr zufrieden, da mir Strafrecht allgemein unheimlich viel Spaß macht. Mein Problem ist jedoch, dass ich so gut wie fast keine Literatur verwendet habe. Damit ist gemeint, dass ich lediglich zwei Lehrbücher, drei Kommentare und ungefähr eine Handvoll BGH-Urteile verwendet habe. Das heißt, dass mein Literaturverzeichnis nicht länger als eine Seite lang ist. Fußnoten habe ich um die 40. Nun hör ich immer wieder von anderen Leuten, wie viele Fußnoten sie im Gutachten denn hätten und wie viel Literatur sie verwendet haben, weshalb ich allmählich etwas nervös werde, da ich momentan auch an einer weiteren Hausarbeit schreibe.

Persönlich würde ich an meinem Gutachten selbst gar nichts ändern. Alle Gedanken, die nicht von mir stammen, wurden mit Fußnoten versehen. Heißt, nach dem Angeben von Definitionen oder beispielsweise bei Nennung von Ansichten bei Meinungsstreits, die aus Lehrbüchern, etc. stammen, bin ich immer nah am Sachverhalt vorgegangen, hab versucht verschiedene Ansichten zu beleuchten und auf Probleme hinzuweisen, bin dabei aber meistens nie auf Gedanken aus anderen Quellen eingegangen, sondern hab einfach von mir heraus aus logisch argumentiert und die wenigen Quellen verwendet, die ich oben genannt habe.

Jetzt weiß ich leider nicht, was ich tun soll.. Die Zeit drängt, weil ich noch an einer anderen Hausarbeit schreibe und dafür noch einen Monat Zeit habe, weshalb eine komplette Überarbeitung meines Gutachtens mit Einbezug neuer Quellen eigentlich nicht in Frage kommt.

Würde mich unheimlich auf Hilfe freuen!
Tobias__21
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Re: Strafrecht AT Literaturverzeichnis

Beitrag von Tobias__21 »

Gib sie einfach ab. Wenn das inhaltlich stimmt bestehst Du sie.
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Sebast1an
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Re: Strafrecht AT Literaturverzeichnis

Beitrag von Sebast1an »

rose217 hat geschrieben:Hbin dabei aber meistens nie auf Gedanken aus anderen Quellen eingegangen, sondern hab einfach von mir heraus aus logisch argumentiert und die wenigen Quellen verwendet, die ich oben genannt habe.
Zu einer wissenschaftlichen Arbeit gehört allerdings auch, dass andere Ansichten aufgegriffen und diskutiert werden.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
rose217
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Re: Strafrecht AT Literaturverzeichnis

Beitrag von rose217 »

Sebast1an hat geschrieben:
rose217 hat geschrieben:Hbin dabei aber meistens nie auf Gedanken aus anderen Quellen eingegangen, sondern hab einfach von mir heraus aus logisch argumentiert und die wenigen Quellen verwendet, die ich oben genannt habe.
Zu einer wissenschaftlichen Arbeit gehört allerdings auch, dass andere Ansichten aufgegriffen und diskutiert werden.
Wie schon gesagt, bei Meinungsstreits habe ich das natürlich getan. Ich habe bei problematischen Stellen die verschiedenen Ansichten genannt, sie näher erläutert und dann am Sachverhalt argumentiert aber hab jetzt in der kompletten Hausarbeit trotzdem nur 40 Fußnoten, weshalb ich mir einfach Sorgen mache.
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