Namensherkunft des "Strafbefehls"

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Ara
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Namensherkunft des "Strafbefehls"

Beitrag von Ara »

Moin,

wir haben hier im Forum ja immer wieder sehr erstaunliches Inselwissen.

Im heutigen Prozess hat der Angeklagte erklärt, er konnte den Strafbefehl nicht anerkennen, weil er unter den Nazis jahrelang Menschen auf "Befehl" getötet hat und daher nie mehr in seinem Leben einem Befehl folgen wollte. Daher hat er Einspruch eingelegt.

Nach der Verhandlung hatten die Juristen darüber diskutiert, woher überhaupt die Bezeichnung des Strafbefehls kommt. Man war sich nicht einmal einig darüber, von wem es überhaupt an wen ein Befehl darstellt. Von der StA an das Gericht? Vom Gericht an den Bürger? Beides ergibt nicht wirklich Sinn, weil ja sowohl das Gericht als auch der Bürger sich dagegen wehren kann.

Die Recherche hat nicht viel ergeben (außer, dass es früher wohl Strafverfügung hieß). Weiß jemand zufällig, woher diese Bezeichnung kommt?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Tibor
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Re: Namensherkunft des "Strafbefehls"

Beitrag von Tibor »

Vermutlich einfach, weil das Urteil ausgesprochen wird und der Befehl hingegen schriftlich ergeht?
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Ara
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Re: Namensherkunft des

Beitrag von Ara »

Tibor hat geschrieben:Vermutlich einfach, weil das Urteil ausgesprochen wird und der Befehl hingegen schriftlich ergeht?
Du meint die Form? Aber ein "Befehl" kann doch umgangssprachlich auch mündlich ergehe. Die Definition eines Befehls ist ja eher, dass diesem unwidersprochen gefolgt werden muss.
Be·fe̱hl
Substantiv [der]
der Vorgang, dass jmd., der eine bestimmte Autorität besitzt, verlangt, dass jmd. etwas sofort und ohne Widerrede tut.
Aber es muss ja weder das Gericht noch der Beschuldigte irgendwas "sofort ohne Widerrede" tun. Es ist ja durch den Einspruch sogar schwächer als das normale Urteil, welches nur per Berufung/Revision angegriffen werden muss.

Vielleicht hat der Gesetzgeber aber auch einfach gedacht, dass das ein passendes Wort ist ohne groß drüber nachzudenken, was das Wort überhaupt bedeutet.
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Schnitte
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Re: Namensherkunft des

Beitrag von Schnitte »

Tibor hat geschrieben:Vermutlich einfach, weil das Urteil ausgesprochen wird und der Befehl hingegen schriftlich ergeht?
Na ja, nach der Logik könnte es auch "Strafbeschluss" oder "Strafbescheid" heißen. Zumal im militärischen Bereich ein Befehl keineswegs schiftlich ergehen muss.

Ohne die Etymologie jetzt im Detail nachgeschlagen zu haben (habe mich bei Duden, Grimms Wörterbuch und DWDS versucht, aber ohne durchgreifende Ergebnisse), würde mir mein Bauchgefühl sagen, dass das Wort "Befehl" im Deutschen noch eine weitere Bedeutung neben der heute bekannten (direkte Anweisung an einen Befehlsempfänger, etwas zu tun) haben könnte, die aber neben dieser bekannteren in Vergessenheit geraten ist. DWDS legt immerhin eine Etymologie nahe, die die Bedeutung "anvertrauen" als Herkunft des Wortes "befehlen" geht, das könnte doch in die Richtung gehen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Namensherkunft des "Strafbefehls"

Beitrag von Tobias__21 »

Mit einem Befehl ordnet man ja etwas an. Im Strafbefehl wird eine Strafe angeordnet. Wenn der Strafbefehl rechtskräftig wird, dann wird der Betroffene diese Strafe auch ohne Widerrede erfüllen müssen. Aber was man sich bei der Wortwahl genau gedacht hat, bzw. ob man sich überhaupt was dabei gedacht hat, weiss ich natürlich auch nicht.
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Re: Namensherkunft des "Strafbefehls"

Beitrag von markus87 »

Vielleicht findet man eher etwas bei "Haftbefehl"?

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Ara
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Re: Namensherkunft des "Strafbefehls"

Beitrag von Ara »

Also meine weitere Recherche (hier: https://books.google.de/books?id=IWLh6d ... ce=gbs_atb) ergab schonmal, dass es vorher "Mandatsverfahren" hieß und ursprünglich nur von der Polizei durchgeführt wurde. Aber schon vor Umbenennung in "Strafbefehl" war ein Einspruch im Jahr 1851 möglich...
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Re: Namensherkunft des

Beitrag von Tobias__21 »

markus87 hat geschrieben:Vielleicht findet man eher etwas bei "Haftbefehl"?

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H A F T zum Befehl? Wüsste nicht, wie der uns weiterhelfen könnte....
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Re: Namensherkunft des "Strafbefehls"

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben:Also meine weitere Recherche (hier: https://books.google.de/books?id=IWLh6d ... ce=gbs_atb) ergab schonmal, dass es vorher "Mandatsverfahren" hieß und ursprünglich nur von der Polizei durchgeführt wurde. Aber schon vor Umbenennung in "Strafbefehl" war ein Einspruch im Jahr 1851 möglich...
Jetzt gehts Du mal in die Bibliothek und recherchierst anständig, statt dir hier was zusammen zu googlen ;). Dass es gegen einen Strafbefehl Rechtsmittel gibt, sehe ich jetzt nicht so als Problem. Der Strafbefehl ist ja quasi erst mit seiner Rechtskraft wirklich existent und kann vollstreckt werden. Ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft isses dann eben wirklich ein Befehl.
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Re: Namensherkunft des "Strafbefehls"

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Also meine weitere Recherche (hier: https://books.google.de/books?id=IWLh6d ... ce=gbs_atb) ergab schonmal, dass es vorher "Mandatsverfahren" hieß und ursprünglich nur von der Polizei durchgeführt wurde. Aber schon vor Umbenennung in "Strafbefehl" war ein Einspruch im Jahr 1851 möglich...
Jetzt gehts Du mal in die Bibliothek und recherchierst anständig, statt dir hier was zusammen zu googlen ;). Dass es gegen einen Strafbefehl Rechtsmittel gibt, sehe ich jetzt nicht so als Problem. Der Strafbefehl ist ja quasi erst mit seiner Rechtskraft wirklich existent und kann vollstreckt werden. Ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft isses dann eben wirklich ein Befehl.
Nein der Strafbefehl ist tatsächlich das Schriftstück was zugeschickt wird (siehe zB Wortlaut § 410 I StPO). Ist also schon vor der "Rechtskraft" existent (genauso wie das amtsgerichtliche Urteil ja auch ohne Rechtskraft existent ist). Wenn man den Wortlaut ganz genau nimmt, wird ein Strafbefehl auch gar nicht rechtskräftig. Der Strafbefehl kennt nämlich nur 2 Status, entweder es gibt ihn oder es gibt ihn nicht. Er steht aber erst nach zwei Wochen ohne Einspruch einem rechtskräftigen Urteil gleich (und kann dann auch erst vollstreckt werden).

Für Bib hab ich keine Zeit, muss nächsten Monat Examen schreiben :P Ich sollte meine Zeit hier gar net mit solchen Fragen verschwenden! Haha
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Re: Namensherkunft des "Strafbefehls"

Beitrag von Tobias__21 »

Eben! Lern mal anständig, anstatt hier Wortklauberei zu betreiben :) Vielleicht heisst es auch Befehl, weil die Strafe einseitig festgesetzt wird? Gut, im Normalverfahren setzt sie auch das Gericht einseitig fest, aber dem ging dann eine mündliche Verhandlung voraus. Aber die StA gehört zur Exekutive. Von der kommt der Strafbefehl ja auch. Vielleicht deswegen, weil hier ein Exekutivorgan die Strafe festlegt?
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Ara
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Re: Namensherkunft des "Strafbefehls"

Beitrag von Ara »

Aber wenn ich wieder Klauberei betreiben darf: Festsetzen tut es noch immer das Amtsgericht :P

Ich geh jetzt Zivilrecht lernen! :D
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Re: Namensherkunft des "Strafbefehls"

Beitrag von Tobias__21 »

:D :D :D Dir ist aber auch gar nix recht :)

Viel Erfolg! Ich muss mich übers Wochenende mal dem Familien- und Arbeitsrecht annehmen :--
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Tibor
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Re: Namensherkunft des "Strafbefehls"

Beitrag von Tibor »

Ara hat geschrieben:Aber wenn ich wieder Klauberei betreiben darf: Festsetzen tut es noch immer das Amtsgericht :P

Ich geh jetzt Zivilrecht lernen! :D

Gab es ggf mal ne Zeit, in der der Befehl aus der Verwaltung kam, wie ein Bußgeldbescheid?
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Re: Namensherkunft des

Beitrag von Ara »

Tibor hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Aber wenn ich wieder Klauberei betreiben darf: Festsetzen tut es noch immer das Amtsgericht :P

Ich geh jetzt Zivilrecht lernen! :D

Gab es ggf mal ne Zeit, in der der Befehl aus der Verwaltung kam, wie ein Bußgeldbescheid?
Ja von der Polizei, da hieß das Verfahren aber noch "Mandatsverfahren". Dann ging das "Mandatsverfahren" Stück für Stück auf die Staatsanwaltschaft und Gerichte über. Dann wurde erst der Einspruch eingeführt und anschließend erfolgte erst die Umbenennung in den "Strafbefehl".
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