Namensherkunft des "Strafbefehls"
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- Tibor
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Re: Namensherkunft des "Strafbefehls"
Ich vermute doch eine andere Herkunft. Früher hat man auch Urteilsbefehl zum Urteilsausspruch (Haupttenor) gesagt. Ggf findet die Google-Buchsuche dazu was?
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Re: Namensherkunft des "Strafbefehls"
Das ist doch lächerlich - wenn der Befehl zu Lasten Anderer geht, hat er sie jahrelang befolgt, aber jetzt nachdem er selbst hinter Gitter (o.ä.) muss, entdeckt er sein Gewissen? Sehr glaubwürdig.Im heutigen Prozess hat der Angeklagte erklärt, er konnte den Strafbefehl nicht anerkennen, weil er unter den Nazis jahrelang Menschen auf "Befehl" getötet hat und daher nie mehr in seinem Leben einem Befehl folgen wollte.
- Ara
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Re: Namensherkunft des "Strafbefehls"
Er wurde übrigens freigesprochen und es ging, wie meist im Strafbefehlsverfahren, um ne Bagatelle. Davon ab ist es über 70 Jahre her gewesen.juraidiot hat geschrieben:Das ist doch lächerlich - wenn der Befehl zu Lasten Anderer geht, hat er sie jahrelang befolgt, aber jetzt nachdem er selbst hinter Gitter (o.ä.) muss, entdeckt er sein Gewissen? Sehr glaubwürdig.Im heutigen Prozess hat der Angeklagte erklärt, er konnte den Strafbefehl nicht anerkennen, weil er unter den Nazis jahrelang Menschen auf "Befehl" getötet hat und daher nie mehr in seinem Leben einem Befehl folgen wollte.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Namensherkunft des "Strafbefehls"
Lass mich raten.... Älterer Herr, bisher nie was zu Schulden gekommen lassen, vermeintliche Unfallflucht, StA macht das große Fass auf mit Führerscheinentzug/Fahrverbot, usw.?Ara hat geschrieben:Er wurde übrigens freigesprochen und es ging, wie meist im Strafbefehlsverfahren, um ne Bagatelle. Davon ab ist es über 70 Jahre her gewesen.juraidiot hat geschrieben:Das ist doch lächerlich - wenn der Befehl zu Lasten Anderer geht, hat er sie jahrelang befolgt, aber jetzt nachdem er selbst hinter Gitter (o.ä.) muss, entdeckt er sein Gewissen? Sehr glaubwürdig.Im heutigen Prozess hat der Angeklagte erklärt, er konnte den Strafbefehl nicht anerkennen, weil er unter den Nazis jahrelang Menschen auf "Befehl" getötet hat und daher nie mehr in seinem Leben einem Befehl folgen wollte.
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- Ara
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Re: Namensherkunft des "Strafbefehls"
Jo.Tobias__21 hat geschrieben:Lass mich raten.... Älterer Herr, bisher nie was zu Schulden gekommen lassen, vermeintliche Unfallflucht, StA macht das große Fass auf mit Führerscheinentzug/Fahrverbot, usw.?Ara hat geschrieben:Er wurde übrigens freigesprochen und es ging, wie meist im Strafbefehlsverfahren, um ne Bagatelle. Davon ab ist es über 70 Jahre her gewesen.juraidiot hat geschrieben:Das ist doch lächerlich - wenn der Befehl zu Lasten Anderer geht, hat er sie jahrelang befolgt, aber jetzt nachdem er selbst hinter Gitter (o.ä.) muss, entdeckt er sein Gewissen? Sehr glaubwürdig.Im heutigen Prozess hat der Angeklagte erklärt, er konnte den Strafbefehl nicht anerkennen, weil er unter den Nazis jahrelang Menschen auf "Befehl" getötet hat und daher nie mehr in seinem Leben einem Befehl folgen wollte.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Namensherkunft des "Strafbefehls"
Stanni...Hatte ich mindestens 4mal bis jetzt. Und immer wurde eingestellt / freigesprochen.
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Re: Namensherkunft des
"Vater, in deine Hände befehle ich meinen Geist", heißt es in diesem Sinne bei Lukas (24,46).Schnitte hat geschrieben:DWDS legt immerhin eine Etymologie nahe, die die Bedeutung "anvertrauen" als Herkunft des Wortes "befehlen" geht, das könnte doch in die Richtung gehen.
Ich glaube aber nicht, dass der "Strafbefehl" mit dieser Bedeutung zu tun hat, sondern dass "Befehl" in der StPO schlicht ein altertümlicher Ausdruck für "Anordnung" oder "Anweisung" ist. Entsprechend hießen der heutige Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid in der Civilprozeßordnung von 1877 Zahlungsbefehl bzw. Vollstreckungsbefehl.
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Re: Namensherkunft des
Der gemeinrechtliche Kameralprozess kannte in Zivilsachen von alters her eine als „Mandat“ bezeichnete einstweilige Anordnung des Obergerichts (Reichskammergericht, Reichshofrat), mit der aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage eine vorläufige Regelung getroffen wurde. Als man in Preußen 1846 ein zunächst auf „Polizeivergehen“ beschränktes vereinfachtes Verfahren in Strafsachen einführte, nannte man dieses - vermutlich in Analogie zu dem eingeführten Begriff - ebenfalls „Mandatsverfahren“. Die später aufgekommene und dann in die RStPO übernommene Bezeichnung „Strafbefehl“ ist nur eine einfache Übersetzung von „(Straf-)Mandat“.Urs Blank hat geschrieben:"Vater, in deine Hände befehle ich meinen Geist", heißt es in diesem Sinne bei Lukas (24,46).Schnitte hat geschrieben:DWDS legt immerhin eine Etymologie nahe, die die Bedeutung "anvertrauen" als Herkunft des Wortes "befehlen" geht, das könnte doch in die Richtung gehen.
Ich glaube aber nicht, dass der "Strafbefehl" mit dieser Bedeutung zu tun hat, sondern dass "Befehl" in der StPO schlicht ein altertümlicher Ausdruck für "Anordnung" oder "Anweisung" ist. Entsprechend hießen der heutige Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid in der Civilprozeßordnung von 1877 Zahlungsbefehl bzw. Vollstreckungsbefehl.
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Re: Namensherkunft des "Strafbefehls"
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