Hallo, ich schreibe momentan an meiner Strafrechtshausarbeit und stehe seit Tagen auf dem Schlauch. Der Täter durchtrennt den Stacheldrahtzaun des Grundstücks mit einer Zange, die er danach entsorgt. Anschließend öffnet er die Tür mit einem Dietrich und dringt in das Gebäude ein, aus dem er eine Waffe entwedet. Im Prinzip ist das Grundstück ja nur ein Zwischenziel um das Gebäude zu erreichen , aber er verwirklicht ja dennoch §243 I S.2 Nr.1 , indem das Grundstück unbefugt betritt... und später die Waffe im Gebäude entwedet.. ist nur das Eindringen in das gebäude mit dem Dietrich zu problematisieren?
Danke schonmal
Strafrecht große Hausarbeit
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- Tibor
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Re: Strafrecht große Hausarbeit
Dann geh runter vom Schlauch.
Im Forum gibt es keine Hausarbeitenbesprechung. Steht oben groß/rot!
Geschlossen.
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"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."