Hallo,
hoffe ich darf diese Frage hier stellen.. Könnte mir jemand sagen, ob dieses Schema für einen mittäterschaftlich begangenen versuchten Mord richtig ist? Ich habe bereits den Tatnächsten geprüft, beim anderen Mittäter habe ich folgende Gliederung:
Vorprüfung Versuch
I. Tb
1. Tatentschluss (subjektiver Tb)
a) Vorsatz bezüglich der Tötung eines Menschen
b) Eigener Tatbeitrag und gemeinsame Ausführung
2. objektiver Tb
Unmittelbares Ansetzen
Rechtswidrigkeit, Schuld
Und dazu die Frage: wenn beim Tatnächsten Mordmerkmale bejaht wurden, muss man die beim Mittäter nochmal prüfen wenn die Handlung des Tatnächsten ja schon zugerechnet wurde?
Allgemeine Fragen zur Mittäterschaft und dem Schema
Moderator: Verwaltung
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Re: Allgemeine Fragen zur Mittäterschaft und dem Schema
Kann man so machen. Was die (subjektiven) Mordmerkmale angeht: § 28 StGB ist bekannt?
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Re: Allgemeine Fragen zur Mittäterschaft und dem Schema
Ja, ist bekannt, aber das gilt ja nur bei der Teilnahme? Wo thematisiere ich die subjektiven Mordmerkmale denn bei zwei Mittätern, wenn ich sie einzeln prüfe? Also beim nicht-Tatnächsten Mittäter, wenns verständlich ist.
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- Fossil
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Re: Allgemeine Fragen zur Mittäterschaft und dem Schema
§ 28 Abs. 2 mal gelesen? Es ist halt die Frage, welchen Absatz man anwenden will. Einfach mal was dazu lesen. Da gibt es genug zu diesem Problem.
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