Hallo zusammen!
sollte ein Unfallverursacher von seinem Recht, auf Reaktion auf einen Fortführungsantrag des Unfallopferss, Gebrauch machen,
wenn das Verfahren vom Staatsanwalt eingestellt wurde und der Fortführungsantrag des Unfallopfers,
aufgrund von Fristversäumnis und nicht gesetzesgemäßer Form,
bereits abgelehnt wurde?
Dem Unfallverursacher wird von der nächsten Instanz ein 14-tägiges Recht auf Äußerung dagegen ermöglicht. Sollte dieser davon Gebrauch machen oder auf die Ausführungen des Staatsanwaltes vertrauen?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen,
Marvin
Antwort auf Fortführungsantrag
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Re: Antwort auf Fortführungsantrag
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Geschlossen.
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