BtM Ausweis?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Tobias__21
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BtM Ausweis?

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

ich habe neulich eine Reportage (mal wieder :D) über Schmerzpatienten gesehen. Ging dabei auch um die Legalisierung von Canabis in Tropfenform. Es klang dort an, dass Patienten die dauerhaft betäubungsmittelrechtlich relevanten Substanzen nehmen einen BtM Ausweis bekommen, da die teilweise im Urin/Blut nachweisbar sind. Es ging dabei glaube ich um Oxycodon und Codein. Damit diese Menschen keine Probleme bei Verkehrskontrollen bekommen haben die diesen Ausweis, den sie dann vorzeigen.

Weiß jemand ob es dafür gesetzliche Regelungen gibt (in der BtMVV finde ich nichts dazu) und wie das dann abläuft? Prüft man bevor man diesen Ausweis herausgibt, wie die Menschen auf das Medikament reagieren, also ob sie unter Einfluss noch fahrtüchtig sind? Ich kann mir das nicht so recht vorstellen, denn wenn jemand fahruntüchtig sein sollte, ist das ja egal, ob er die Substanz nehmen darf, oder ob er sich einfach so damit vollpumpt um high zu sein. Die Gefahr ist die gleiche. Der Ausweis dient natürlich auch dazu, nachzuweisen, dass diese Personen berechtigt sind, das BtM bei sich zu tragen, sich also nicht wegen Besitzes strafbar machen. Die haben aber auch explizit über das Thema Autofahren gesprochen und gemeint, dass dieser Ausweis auch bei Verkehrskontrollen "hilft". Das überzeugt mich aber nicht. Weiß jemand was dazu? Im Ergebnis würde ich sagen, dass die Polizei selbstverständlich kontrollieren muss, ob der Schmerzpatient fahrtüchtig ist. Wenn er Ausfallerscheinungen hat, ist er dann genauso dran, wie derjenige, der keinen BtM Ausweis mit sich führt.

Es ist doch auch so, dass jeder für seine Fahrtauglichkeit selbst verantwortlich ist. Wenn ich bspw. unter Medikamenteneinfluss durch die Gegend fahre und die Polizei stellt fest (unabhängig von irgendwelchen Grenzwerten im Blut), dass ich Ausfallerscheinungen habe, kann ich doch strafrechtlich belangt werden? Da ist es doch auch egal, ob ich wegen Aspirin neben der Spur bin, oder wegen einem BtM? Auf der anderen Seite wird jemand der dauerhaft ein BtM nehmen muss, vielleicht gar keine Nebenwirkungen mehr haben, im Gegensatz zu demjenigen der die Substanz nur konsumiert um high zu werden?
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Re: BtM Ausweis?

Beitrag von Wischmopp »

Gesetzlich geregelt ist der BtM-Ausweis meines Wissens nicht. Letztendlich ist er aber straßenverkehrsrechtlich wohl sowieso nur so eine Art ärztliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen von §24a Abs. 2 S. 3 StVG grundsätzlich vorliegen und der Patient sich somit nicht allein wegen Nachweis eines BtM im Blut ordnungswidrig verhält (vorausgesetzt natürlich, die BtM wurden bestimmungsgemäß angewandt).

Das bedeutet natürlich nicht, dass mit BtM-Ausweis trotz Fahruntauglichkeit ein KFZ geführt werden darf. Dann verbleibt es bei einer Strafbarkeit nach §316 oder §315c StGB.
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thh
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Re: BtM Ausweis?

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:Ich kann mir das nicht so recht vorstellen, denn wenn jemand fahruntüchtig sein sollte, ist das ja egal, ob er die Substanz nehmen darf, oder ob er sich einfach so damit vollpumpt um high zu sein. Die Gefahr ist die gleiche.
Schon, aber das Führen eines Kfz ist bereits dann ordnungswidrig, wenn eine der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen im Blut nachgewiesen wird, völlig egal, wie sicher das Kfz geführt wird (ebenso wie bei einer BAK von 0,5 Promille oder einer AAK von 0,25 mg/l). Das gilt aber dann nicht, wenn die Substanz ordnungsgemäß im Rahmen einer entsprechenden Verschreibung eingenommen wurde. Da macht es schon Sinn, das möglichst einfach vor Ort nachweisen zu können.

Eine passende Vorschrift dazu aus BtMG oder BtMVV hätte ich aber auch nicht parat.
Tobias__21
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Re: BtM Ausweis?

Beitrag von Tobias__21 »

Danke Euch. Ich habe mal ein bisschen gegoogled. Scheinbar werden diese Ausweise von Ärzten, bzw. irgendwelchen Vereinen ausgestellt.
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