„ nicht für die Gerichtsakten zu verwenden“

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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jur59
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„ nicht für die Gerichtsakten zu verwenden“

Beitrag von jur59 »

Hallo,

welche genaue Bedeutung hat der Zusatz „ nicht für die Gerichtsakten zu verwenden“ bei einer pol. Erst-/Lagemeldung, die vom Polizeipräsidium an die Staatsanwaltschaft geschickt wird und Bestandteil der Ermittlungsakte wird.

Gruß
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thh
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Re: „ nicht für die Gerichtsakten zu verwenden“

Beitrag von thh »

jur59 hat geschrieben: welche genaue Bedeutung hat der Zusatz „ nicht für die Gerichtsakten zu verwenden“ bei einer pol. Erst-/Lagemeldung, die vom Polizeipräsidium an die Staatsanwaltschaft geschickt wird und Bestandteil der Ermittlungsakte wird.
Der Zusatz bedeutet, dass sie gerade eben nicht Bestandteil der Ermittlungsakten werden soll, weil es sich in der Regel um interne polizeiliche Mitteilungen, bspw. in Erfüllung von Berichtspflichten, handelt.
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Eagnai
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Re: „ nicht für die Gerichtsakten zu verwenden“

Beitrag von Eagnai »

Ja - und besagte Lagemeldung wird mit einiger Wahrscheinlichkeit nur versehentlich mit in die Akte geraten sein.
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