Folgendes hyothetisches Szenario:
Zwischen befreundeten Jugendlichen kommt es zum Streit. Person A will aus der Situation rausgehen, Person B hält Person A jedoch am Arm fest. A befreit sich, indem er den Arm von B wegzieht und B von sich wegschubscht. B stürzt und bricht sich beim Abfangen des Sturzes das Handgelenk.
Frage 1: Kann A wegen Körperverletzung an B belangt werden? Oder handelt es sich nur um fahrlässige Körperverletzung, da A nicht vorhatte B zu verletzen?
Frage 2: Können die Eltern/Erziehungsberichtigten von B Person A auch gegen den Willen ihres Kindes anzeigen oder muss die Anzeige von B selbst kommen?
Körperverletzung oder fahrlässige Körperverletzung
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Re: Körperverletzung oder fahrlässige Körperverletzung
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"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."