Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Tobias__21 »

Ich glaube auch, dass man das Strafbefehlsverfahren immer weiter öffnen wird, man bestraft ja auch schon fahrlässige Tötung per Strafbefehl. Mittlerweile wird auch mittlere Kriminalität per Strafbefehl geahndet, früher waren es tatsächlich nur Bagatelle.

Ich weiß aber auch auf was Ara anspielt. Ich hatte auch mal solche Fälle. Man hätte eine Sache locker per Strafbefehl erledigen könne, auch um die Angeklagte zu schonen, die psychische Probleme hat. Der AA hat aber trotz Bitten des Gerichts nicht locker gelassen und wollte seine Anklage, die er dann auch bekommen hat. In einem anderen Fall war für gef. KV eine Geldstrafe per Strafbefehl beantragt. Das Opfer war 4 Tage im Krankenhaus und wurde von 5-7 Personen zusammengeschlagen (2 Täter hatte man). Wo ist da der minderschwere Fall? Der Strafbefehl erging (Hallo Richter?), die Angeklagten haben Einspruch eingelegt (dumm), am Ende kamen 11 Monate auf Bewährung raus.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Topper12
Newbie
Newbie
Beiträge: 9
Registriert: Donnerstag 23. März 2017, 14:28

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Topper12 »

Die Intention des Threads war ernst gemeint. Zunächst mal erwarte ich von einem Staatsanwalt, dass er unsere verfassungsmäßige Ordnung akzeptiert und nicht dazu beiträgt, unseren Rechtsstaat zu destabilisieren. Sieht denn keiner die Tragweite seines Vorhabens? Auf Mord steht unter wenigen Ausnahme die lebenslange Freiheitsstrafe. Ich glaube fest an unser Rechtssystem und war auch während meines Gerichtspraktikums begeistert, wie toll das Recht an den Gerichten von den Staatsanwälten und Richtern angewandt wird. Von den Anwälten war ich leider enttäuscht, denn 8 von 10 Anwälten haben ihre Mandanten (O-Ton Kursleiter) wirklich schlecht verteidigt. Von total zu spät kommen bis kein Wort sagen und Mandanten in der Hauptverhandlung um Hals und Kragen reden lassen war alles dabei. Nur zwei Anwälte waren wirklich der Hammer, die wirklich mit Herzblut für die Mandanten gekämpft haben. Anyway back 2 Topic

Nehmen wir jetzt mal an, unser Rechtsstaat funktioniert eines Tages nicht mehr. Nicht vorstellbar? Einfach mal in die Türkei, nach Polen oder Ungarn gucken, wie schnell das gehen kann. Wer kann dann garantieren, dass nicht plötzlich ein paar politische Gegner per Strafbefehl lebenslang in Knast gehen? Bei so einem gravierenden Vorwurf muss der Angeklagte den Richter sehen dürfen
Die Hauptverhandlung ist doch grade dazu da, im direkten Gespräch die materielle Wahrheit zu erforschen. Wenn die Strafjustiz in Zukunft dann alles von ihrem Schreibtisch aus aburteilt, halte ich das einfach nicht für rechtsstaatlich. Wir haben so tolle Gesetze und ein so gutes Rechtssystem und die machen uns das einfach alles kaputt. Man muss sich echt Sorgen um dieses Land machen, seitdem die AfD so stark geworden ist.

Ist ja nicht so als wäre das Grundgesetz für immer und ewig. Neulich hab ich einen sehr guten Artikel gelesen von Dauner-Lieb. Dort stand zb das die Nazis gar nicht so viele Gesetze ändern mussten. Man musste die bestehenden Paragraphen einfach neu interpretieren und konnte das meiste so stehen lassen. Eine Regierung mit AfD Ministern traue ich das absolut zu.
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Tobias__21 »

§ 411 I S. 2 StPO. Wenn Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt wird, wird Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Wenn man also Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt, geht es ganz normal vor Gericht weiter. Das wird auch so beibehalten werden. Und gerade weil auf Mord die lebenslange Freiheitsstrafe steht, würde sich doch eine Erledigung im Strafbefehlsverfahren anbieten. Man muss sich da nicht im Strafzumessungsgesichtspunkten auseinandersetzen, da es nur lebenslang gibt, ggf. mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. In einem "einfachen" Mordfall, bzw. beim Auftragskiller, muss man sich auch nicht mit irgendwelchen Rechsfolgelösungen (Haustyrannen Fall) rumschlagen.

Was ich bedenklicher finde ist dass eine fahrlässige Tötung im Strafbefehlsverfahren erledigt wird. Da muss man ja ein korrektes Strafmaß finden und sich auch mit dem Fahrlässigkeitsvorwurf befassen. Mal abgesehen davon, dass sich da wirklich dramatische Fälle ergeben können, etwa wenn Kinder sterben. Auf der anderen Seite schont es auch die Angehörigen und ggf. auch den Täter, wenn er sich nicht einer belastenden HV mit Öffentlichkeitsbeteiligung stellen muss. Man denke da etwa an Täter, die bei einem verschuldeten Verkehrsunfall ihr eigenes Kind verlieren (hier könnte man aber ggf. auch von Strafe absehen) Es hat eben alles sein Vor- und Nachteile, aber den Rechtsstaat sehe ich derzeit nicht in Gefahr. Schon gar nicht wenn ein Staatsanwalt (AfD hin oder her) ein Gedankenspiel äußert. Die Bundesjustizministerin denkt ja derzeit auch über eine Frauenquote im Wahlrecht nach. Ob und wie das realisierbar ist, steht dann auf einem anderen Blatt :)
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Ara »

Topper12 hat geschrieben: Bei so einem gravierenden Vorwurf muss der Angeklagte den Richter sehen dürfen
Die Hauptverhandlung ist doch grade dazu da, im direkten Gespräch die materielle Wahrheit zu erforschen. Wenn die Strafjustiz in Zukunft dann alles von ihrem Schreibtisch aus aburteilt, halte ich das einfach nicht für rechtsstaatlich. Wir haben so tolle Gesetze und ein so gutes Rechtssystem und die machen uns das einfach alles kaputt.
Ich glaube da wird noch ein schlimmer Praxisschock einsetzen. Die Hauptverhandlung ist in vielen Fällen nur noch ein Theater, um die einmal gefasste Meinung (im Eröffnungsbeschluss) irgendwie bestätigen zu können. Je geringer der Vorwurf, desto weniger geht es um materielle Wahrheit. Du kannst in 20 Minuten selbst kleine Fälle nicht ernsthaft aufklären. Da geht es nur darum, dass man irgendwie den Beschuldigten durch das Sanktionssystem schleust. Manche Richter wissen schon nach der Mittagspause nicht mehr, wen sie heute schon abgeurteilt haben, so unbedeutend sind die Sachen. Es ist sonst ökonomisch auch nicht sinnvoll anders zu schaffen und auch in vielen Fällen würde gar kein anderes Ergebnis rauskommen. Das gesamte Sanktionssystem funktioniert nur, weil man es zu so einer Fließbandarbeit umfunktioniert hat. Ein "bisschen Gerechtigkeit" ist halt besser als ein völlig kollabiertes System. Auf dieser Schwäche des Systems basiert die gesamte Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht... Man bläst den Fall als Verteidigung so stark auf, dass er für das Gericht nicht mehr zu handhaben ist und dadurch irgendeine alternative Verfahrenseinstellung "erzwungen" wird... Gerecht ist das nicht, darauf ist das System aber angelehnt.

Traurig ist es nur, wenn jemand ein ordnungsgemäßes Verfahren haben möchte, er dann in vielen Fällen als "Störfaktor" im Alltagsbetrieb angesehen wird. Auch das kommt leider vor.

Vielleicht wäre es da wirklich ehrlicher, wenn man das Strafbefehlsverfahren ausweitet und sagt, dass nur noch derjenige ein wirkliches rechtstaatliches Verfahren bekommt, der das will (und bereit ist die Sanktionsschere zu riskieren). In gewisser Weise wäre es aber auch eine Kapitulation.

Letztendlich wird das Problem aber nicht zu lösen sein. Der Richter und Staatsanwalt muss Akten wegschaffen. Je dünner die Personaldecke ist, desto mehr Fälle kippen halt über die Kante, um die Kapazitäten für die wichtigen Verfahren zu haben. In vielen Fällen würde eine umfassende Aufklärung der Unfallflucht oder des Ladendiebstahls ja auch nicht zu "mehr Gerechtigkeit" führen.
Tobias__21 hat geschrieben:§ 411 I S. 2 StPO. Wenn Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt wird, wird Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Wenn man also Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt, geht es ganz normal vor Gericht weiter. Das wird auch so beibehalten werden. Und gerade weil auf Mord die lebenslange Freiheitsstrafe steht, würde sich doch eine Erledigung im Strafbefehlsverfahren anbieten. Man muss sich da nicht im Strafzumessungsgesichtspunkten auseinandersetzen, da es nur lebenslang gibt, ggf. mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. In einem "einfachen" Mordfall, bzw. beim Auftragskiller, muss man sich auch nicht mit irgendwelchen Rechsfolgelösungen (Haustyrannen Fall) rumschlagen.
Insbesondere die absolute Strafandrohung ist aber doch fürs Strafbefehlsverfahren ungeeignet. Warum sollte jemand eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes akzeptieren? Er könnte in einer Hauptverhandlung ja nur noch gewinnen und ob jetzt direkt ins Gefängnis geht oder noch die HV über sich ergehen lässt, wird meist egal sein. Man müsste dann schon das "plea bargaining" hier einführen.

In den USA hast du in Staaten, welche die Todesstrafe haben, ein guilty plea von, ich glaube, 98% bei vorsätzlichen Tötungsdelikten. Zumindest ein hoher 90er Bereich. Das heißt, fast alle Beschuldigten bekennen sich schuldig, weil sie so der Todesstrafe entgehen. Denn selbst für einen Unschuldigen sind die 30 Jahre Freiheitsstrafe bei einer schlechten Beweislage angenehmer als der Tod.

Wenn man es also wirklich effektiv machen wollen würde, dann müsste man auch hier eine Vergünstigung anbieten. Zum Beispiel Strafbefehl lautet nur auf Totschlag mit ner hohen Haftstrafe, statt dem sonstigen Mord. Das ist ja auch alles kein neues Werkzeug, sondern wird ja auch heute unter der Hand "gedealt". Bei Verständigungen ist es z.B. nicht unüblich, dass man sich auf einen Strafrahmen einigt, der unter der Mindeststrafe des Deliktes liegt... Da weiß man dann, dass sich mehr oder weniger rechtswidrig auf einen "minder schweren Fall" geeinigt wird.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
wololo
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 64
Registriert: Freitag 2. Juni 2017, 19:13
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von wololo »

Ara hat geschrieben:Das ist ja auch alles kein neues Werkzeug, sondern wird ja auch heute unter der Hand "gedealt". Bei Verständigungen ist es z.B. nicht unüblich, dass man sich auf einen Strafrahmen einigt, der unter der Mindeststrafe des Deliktes liegt... Da weiß man dann, dass sich mehr oder weniger rechtswidrig auf einen "minder schweren Fall" geeinigt wird.
Ich halte das sehr wohl für unüblich.
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Ara »

wololo hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Das ist ja auch alles kein neues Werkzeug, sondern wird ja auch heute unter der Hand "gedealt". Bei Verständigungen ist es z.B. nicht unüblich, dass man sich auf einen Strafrahmen einigt, der unter der Mindeststrafe des Deliktes liegt... Da weiß man dann, dass sich mehr oder weniger rechtswidrig auf einen "minder schweren Fall" geeinigt wird.
Ich halte das sehr wohl für unüblich.
Also ich habe noch nie ein "Das dürfen wir nicht machen, das verstößt gegen § 257c StPO" gehört und auch von Dritten noch nie gehört, dass ein "schmutziger Deal" mit dieser Begründung abgelehnt wird. Entweder will die Kammer den Deal nicht oder sie macht ihn auch schmutzig... Der richtige Satz lautet jedenfalls "Das können wir aber nicht verbindlich nach § 257c StPO vereinbaren"... Dann nicken sich alle nach sizilianischer Manier zu und jeder weiß was das bedeutet. Ich hab in dem Zusammenhang übrigens auch noch nie gehört, dass eine Kammer sich dann nicht daran gehalten hat, auch wenn es nicht verbindlich ist.

Für den Verzicht auf Rechtsmittel gilt übrigens das selbe... Wenn die Staatsanwaltschaft ein "Nichteinlegen von Rechtsmitteln" erwartet, hab ich noch nie davon gehört, dass die Kammer dann sagt "Okay, dann geht der Deal jetzt doch nicht!". Der "Rechtsmittelverzicht" wird dann einfach unter der Hand auf vertrauensbasis vereinbart. Da hab ich dann aber tatsächlich schon von Verteidigern gehört, die trotzdem Rechtsmittel eingelegt haben, anstatt das Mandat abzugeben und zu sagen das macht man nicht.

Das sind ja nun auch alles keine wilden Insidergeheimnisse... Jeder weiß, dass es auch heute noch schmutzige Deals gibt. Böse Zungen würden behaupten, die Verständigungen nach § 275c StPO sind eher die Ausnahmen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von thh »

Topper12 hat geschrieben:Die Intention des Threads war ernst gemeint. Zunächst mal erwarte ich von einem Staatsanwalt, dass er unsere verfassungsmäßige Ordnung akzeptiert und nicht dazu beiträgt, unseren Rechtsstaat zu destabilisieren.
Ich kann dem Interview weder entnehmen, dass er "unsere verfassungsmäßige Ordnung" nicht akzeptiere oder dazu beitrüge, "unseren Rechtsstaat zu destabilisieren".
Topper12 hat geschrieben:Nehmen wir jetzt mal an, unser Rechtsstaat funktioniert eines Tages nicht mehr. Nicht vorstellbar? Einfach mal in die Türkei, nach Polen oder Ungarn gucken, wie schnell das gehen kann. Wer kann dann garantieren, dass nicht plötzlich ein paar politische Gegner per Strafbefehl lebenslang in Knast gehen?
Das erscheint mir eine wirklich fernliegende Überlegung zu sein.
Topper12 hat geschrieben:Bei so einem gravierenden Vorwurf muss der Angeklagte den Richter sehen dürfen
Und wenn er nur für 10 oder 15 Jahre inhaftiert wird, dann nicht? (Man könnte die "politischen Gegner" ja auch alle 2 Jahre neu für zwei Jahre einsperren.)

Anyway: dann legt er eben Einspruch ein.
Topper12 hat geschrieben:Wir haben so tolle Gesetze und ein so gutes Rechtssystem und die machen uns das einfach alles kaputt.
Ich glaube nicht, dass dieses Diskursniveau geeignet ist - "wir haben eine so tolle Gesellschaft und ein so gutes Sozialsystem, und dann kommen die alle nach hier und machen das alles kaputt".
Topper12 hat geschrieben:Ist ja nicht so als wäre das Grundgesetz für immer und ewig. Neulich hab ich einen sehr guten Artikel gelesen von Dauner-Lieb. Dort stand zb das die Nazis gar nicht so viele Gesetze ändern mussten. Man musste die bestehenden Paragraphen einfach neu interpretieren und konnte das meiste so stehen lassen.
Ja, man kann beispielsweise einfach "Ehe" neu als "gleichgeschlechtliche Partnerschaft" definieren. :)
Topper12 hat geschrieben:Eine Regierung mit AfD Ministern traue ich das absolut zu.
Na dann.
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von thh »

wololo hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Das ist ja auch alles kein neues Werkzeug, sondern wird ja auch heute unter der Hand "gedealt". Bei Verständigungen ist es z.B. nicht unüblich, dass man sich auf einen Strafrahmen einigt, der unter der Mindeststrafe des Deliktes liegt... Da weiß man dann, dass sich mehr oder weniger rechtswidrig auf einen "minder schweren Fall" geeinigt wird.
Ich halte das sehr wohl für unüblich.
Allerdings.
Ara hat geschrieben:Also ich habe noch nie ein "Das dürfen wir nicht machen, das verstößt gegen § 257c StPO" gehört und auch von Dritten noch nie gehört, dass ein "schmutziger Deal" mit dieser Begründung abgelehnt wird. Entweder will die Kammer den Deal nicht oder sie macht ihn auch schmutzig... Der richtige Satz lautet jedenfalls "Das können wir aber nicht verbindlich nach § 257c StPO vereinbaren"...
Und die richtige Antwort darauf lautet: "Dann können wir eine solche Vereinbarung auch nicht treffen." - Es ist nur selten erforderlich, daran zu erinnern, dass über jede (!) Verständigung ein Aktenvermerk nach vorgegebenem Muster zu verfassen ist und insbesondere bei Verstößen gegen § 257c StPO eine Berichtspflicht an die GenStA besteht.
Ara hat geschrieben:Das sind ja nun auch alles keine wilden Insidergeheimnisse... Jeder weiß, dass es auch heute noch schmutzige Deals gibt. Böse Zungen würden behaupten, die Verständigungen nach § 275c StPO sind eher die Ausnahmen.
Mag sein. Ich habe das jedenfalls lange nicht mehr erlebt.
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Ara »

thh hat geschrieben: Und die richtige Antwort darauf lautet: "Dann können wir eine solche Vereinbarung auch nicht treffen." - Es ist nur selten erforderlich, daran zu erinnern, dass über jede (!) Verständigung ein Aktenvermerk nach vorgegebenem Muster zu verfassen ist und insbesondere bei Verstößen gegen § 257c StPO eine Berichtspflicht an die GenStA besteht.
Das ist aber doch völlig unrealistisch. Wenn die Kammer sich hinstellt und sagt "Nach aktueller Beurteilung liegt für uns ein minder schwerer Fall vor. Insbesondere wenn ein Geständnis kommen sollte" und der Staatsanwalt das auch so sieht, dann halte ich es schon für realitätsfremd, dass der Staatsanwalt da protestierend einspringt. Vor allem was ist dann die Konsequenz, die ergriffen werden soll?

Der Verteidiger sagt ein Geständnis gibt es nur bei Zusicherung vom minder schweren Fall. Die Kammer antwortet dann: "Nach aktueller Einschätzung würde es im Falle eines Geständnisses maximal 2 Jahren mit Bewährung geben" dann fragt der Verteidiger vielleicht noch einmal doof nach und die Kammer erklärt, dass sie aus Ehrenmännern und Ehrenfrauen bestehen und man sich immer auf die Aussage von Richtern verlassen kann.

Den Staatsanwalt will ich sehen, der dann, obwohl er selbst den minder schweren Fall bejahen würde und die Strafe für angemessen erachtet, die Kammer wegen Befangenheit ablehnt (was schon fraglich ist), bei seinem General anregt, sich beim Präsidenten des Landgerichts zu beschweren oder ein Rechtsmittel einlegt (gegen ein Urteil mit dessen Höhe er einverstanden ist... Fraglich bereits über das Rechtsmittel dann überhaupt rechtmäßig eingelegt werden kann).

Ich habe bisher nur wenige Staatsanwälte erlebt, die sich tatsächlich auf Konfrontationskurs mit der Kammer begeben (und die sind meist die psychisch Auffälligen aus dem anderen Thread)... Egal in welchen Punkten. Es werden ja regelmäßig nicht einmal Beweisanträge gestellt, wenn die Kammer den Beweisermittlungsantrag ablehnt (zumindest habe ich das noch nicht erlebt). Da soll ein Staatsanwalt aus Prinzip nen offenen Kampf gegen ne Kammer austragen? Wahrscheinlicher ist, dass der Staatsanwalt die Hinweise geschickt überhört und sich einredet, das sei gar keine "Verständigung" gewesen, da es ja nicht verbindlich war. Von irgendeiner GenStA hatte ich das mal in ner Revision übrigens als Antrag, weiß gar nicht mehr welche das war. Die hat da die Ansicht vertreten, ein Gespräch über § 153a StPO würde nicht unter § 257c StPO fallen. Wenn man das natürlich so sehen würde, gibt es keine "schmutzigen Deals" :)
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Gelöschter Nutzer

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich glaube fest an unser Rechtssystem und war auch während meines Gerichtspraktikums begeistert, wie toll das Recht an den Gerichten von den Staatsanwälten und Richtern angewandt wird. Von den Anwälten war ich leider enttäuscht, denn 8 von 10 Anwälten haben ihre Mandanten (O-Ton Kursleiter) wirklich schlecht verteidigt. Von total zu spät kommen bis kein Wort sagen und Mandanten in der Hauptverhandlung um Hals und Kragen reden lassen war alles dabei. Nur zwei Anwälte waren wirklich der Hammer, die wirklich mit Herzblut für die Mandanten gekämpft haben.
Ich würde das alles etwas nüchterner sehen an deiner Stelle; wenn du wirklich kein Troll bist, ist dein anderer Beitrag darüber, wie du zum ersten Mal durch eine Klausur gefallen und deshalb jetzt am Boden bist ehrlich gesagt Besorgnis erregend.
Nehmen wir jetzt mal an, unser Rechtsstaat funktioniert eines Tages nicht mehr. Nicht vorstellbar? Einfach mal in die Türkei, nach Polen oder Ungarn gucken, wie schnell das gehen kann. Wer kann dann garantieren, dass nicht plötzlich ein paar politische Gegner per Strafbefehl lebenslang in Knast gehen? Bei so einem gravierenden Vorwurf muss der Angeklagte den Richter sehen dürfen
Die Hauptverhandlung ist doch grade dazu da, im direkten Gespräch die materielle Wahrheit zu erforschen. Wenn die Strafjustiz in Zukunft dann alles von ihrem Schreibtisch aus aburteilt, halte ich das einfach nicht für rechtsstaatlich. Wir haben so tolle Gesetze und ein so gutes Rechtssystem und die machen uns das einfach alles kaputt. Man muss sich echt Sorgen um dieses Land machen, seitdem die AfD so stark geworden ist.
Das ist jetzt schon wieder auch für einen AfD-Gegner so übertrieben, dass ich mir Zweifel an der Ernsthaftigkeit deiner Äußerungen vorbehalte. (https://www.urbandictionary.com/define. ... rn%20troll)

Jedenfalls ist es doch so: Nehmen wir, wie du vorschlägst, an, der Rechtsstaat funktioniert nicht mehr. Kann ja sicher passieren, ist schließlich immer mal wieder passiert. Nur: gerade dann ist es doch hinfällig, was für rechtstechnische Sicherheitsmechanismen in die Verfassung oder in die Strafprozessordnung eingebaut wurden, denn würden diese greifen, hätten wir ja noch einen Rechtsstaat.

De facto ist es eben so, dass eine rechtsstaatliche Ordnung nur so lange existieren kann, wie sie von allgemeiner Zustimmung getragen wird. Fehlt diese, kann sie keine noch so raffinierte Verfassungskonstruktion retten. Das Gesetz kann sich nämlich nicht aus sich selbst heraus in Kraft setzen.
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von thh »

juraidiot hat geschrieben:De facto ist es eben so, dass eine rechtsstaatliche Ordnung nur so lange existieren kann, wie sie von allgemeiner Zustimmung getragen wird. Fehlt diese, kann sie keine noch so raffinierte Verfassungskonstruktion retten. Das Gesetz kann sich nämlich nicht aus sich selbst heraus in Kraft setzen.
Und aller Voraussicht nach würde dafür niemand den Weg des Strafbefehlsverfahrens gehen; entweder betriebe man einen Schauprozess, oder mam nutzte das Instrument einer Gefahrenabwehrhaft, mit oder ohne Rechtsgrundlage. Oder man liquidiert die Störenfriede. Das war in der NS-Zeit so, das war im Stalinismus so und das ist unter Putin nicht anders.
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben:
thh hat geschrieben:Und die richtige Antwort darauf lautet: "Dann können wir eine solche Vereinbarung auch nicht treffen." - Es ist nur selten erforderlich, daran zu erinnern, dass über jede (!) Verständigung ein Aktenvermerk nach vorgegebenem Muster zu verfassen ist und insbesondere bei Verstößen gegen § 257c StPO eine Berichtspflicht an die GenStA besteht.
Das ist aber doch völlig unrealistisch. Wenn die Kammer sich hinstellt und sagt "Nach aktueller Beurteilung liegt für uns ein minder schwerer Fall vor. Insbesondere wenn ein Geständnis kommen sollte" und der Staatsanwalt das auch so sieht, dann halte ich es schon für realitätsfremd, dass der Staatsanwalt da protestierend einspringt.
Wenn (!) es sich darum beschränkt, dann ist es kein Deal.
Ara hat geschrieben:Der Verteidiger sagt ein Geständnis gibt es nur bei Zusicherung vom minder schweren Fall. Die Kammer antwortet dann: "Nach aktueller Einschätzung würde es im Falle eines Geständnisses maximal 2 Jahren mit Bewährung geben" dann fragt der Verteidiger vielleicht noch einmal doof nach und die Kammer erklärt, dass sie aus Ehrenmännern und Ehrenfrauen bestehen und man sich immer auf die Aussage von Richtern verlassen kann.
Das hingegen ist bestenfalss noch ein Grenzfall.

Die Grenze ist da m.E. ein wenig fließend. Es ist unzulässig, die Vorschriften über die Verständigung augenzwinkernd zu übergehen; es ist aber weder unzulässig noch eine Umgehung der Verständigungsvorschriften, eine vorläufige Würdigung zu erfragen oder mitzuteilen und sein Verhalten danach auszurichten.
Ara hat geschrieben:Den Staatsanwalt will ich sehen, der dann, obwohl er selbst den minder schweren Fall bejahen würde und die Strafe für angemessen erachtet, die Kammer wegen Befangenheit ablehnt (was schon fraglich ist), bei seinem General anregt, sich beim Präsidenten des Landgerichts zu beschweren oder ein Rechtsmittel einlegt (gegen ein Urteil mit dessen Höhe er einverstanden ist... Fraglich bereits über das Rechtsmittel dann überhaupt rechtmäßig eingelegt werden kann).
Im Hintergrund steht ja nun durchaus der Vorwurf der Rechtsbeugung.
Ara hat geschrieben:Ich habe bisher nur wenige Staatsanwälte erlebt, die sich tatsächlich auf Konfrontationskurs mit der Kammer begeben
Meist besteht dazu ja auch kein Anlass.
Ara hat geschrieben:Es werden ja regelmäßig nicht einmal Beweisanträge gestellt, wenn die Kammer den Beweisermittlungsantrag ablehnt (zumindest habe ich das noch nicht erlebt).
Das kommt so selten vor, dass ich mir dazu bisher keine Meinung gebildet habe. In den wenigen Fällen, wo das erforderlich geworden ist, also eine wirklich relevante Beweiserhebung sonst unterblieben wäre, kenne ich aber nur die dann folgende förmliche Antragstellung.
Ara hat geschrieben:Da soll ein Staatsanwalt aus Prinzip nen offenen Kampf gegen ne Kammer austragen?
Nicht, wenn es sich vermeiden lässt. Wer aber - trotz Hinweises - über den Einzelfall das Recht beugt, ist in einer Strafkammer fehl am Platze.
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Ara »

Dann haben wir unterschiedliche Definitionen vom "schmutzigen Deal". Ich sehe in einer Kammer die entgegen § 275c StPO offen einen Strafrahmen verspricht, die nur mit nem minder schweren Fall zu begründen ist, eine Umgehung des § 275c StPO und keinen Grenzfall mehr. Wenn man das anders sieht, dann gibt es aber natürlich wirklich kaum unerlaubte Deals.

Der Kreativität sind da übrigens kaum Grenzen gesetzt. Ich hab schon Vorsitzende gesehen die als Strafrichter eine Verbindung mit einer anderen Sachen angekündigt haben und dann Bewährungsstrafe gegen Geständnis angeboten haben... Das Problem war: Die Verbindung führte zur Zuständigkeit des Schöffengerichts. Mein Ausbilder meinte damals nur "ja offiziell geht das natürlich nicht, aber das macht man unter der Hand und der Richter kriegt das mit den Schöffen schon hin." Der Staatsanwalt hatte in der Sitzung übrigens die Problematik gar nicht angesprochen, obwohl der Richter selbst offen erwähnte, das wird dann ne Schöffensache.

Aber klar... Eigentlich ist der Staatsanwalt da die einzige Person, die da eingreifen kann. Der Angeklagte ist in der Regel ja froh mit solchen Absprachen... Vor allem bei Wirtschaftsstraftätern, die es hinbekommen in der Bewährungszeit straffrei zu bleiben, wird ja jede Chance auf Bewährung wahrgenommen. Da gestehen dir die Leute alles. Das aber n anderes Thema.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Tobias__21 »

Scheinbar dealen auch Referendare im Sitzungsdienst vor dem AG. Also wirklich nach 257c StPO. Hat mir ein Kollege erzählt, dass es da wohl einen Richter gibt, der das permanent macht. Mir ist das hingegen noch nie passiert und man hat uns auch gesagt, dass uns das eigentlich nicht passieren kann. Aber das offen über 153a StPO diskutiert wurde, wenn dies und jenes, hatte ich öfter :)
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:Scheinbar dealen auch Referendare im Sitzungsdienst vor dem AG. Also wirklich nach 257c StPO.
Hier unzulässig, weil sich die notwendigen Formalien in der Ausbildung kaum vermitteln lassen.
Antworten