Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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thh
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von thh »

Kasimir hat geschrieben:[Auch wenn es ironisch gemeint war: Als Organ der Rechtspflege sehe ich es in der Tat als meine Aufgabe an, die Rechtsposition des Mandanten auf Basis des tatsächlichen Sachverhalts zu vertreten. Ich stifte einen Mandanten nicht zum Lügen an und auch nicht dazu, falschen Sachverhalt durch Schweigen aufrecht zu erhalten.
Das ist in Rechtsgebieten, in denen prozessual eine Wahrheitspflicht gilt, völlig richtig und sollte selbstverständlich sein. Im Strafrecht wäre es allerdings falsch, einen Mandanten nicht dazu anzuhalten, zu schweigen, wenn ihm dies günstig wäre. Zumindest dies ist sein gutes Recht, und es ist Aufgabe des Verteidigers, ihm zu dessen geeigneter Ausübung zu raten.

Der Rat an den Mandanten, er möge sein zu niedrig geschätztes Einkommen zutreffend angeben, statt dazu zu schweigen, ist fehlerhaft. Gleichfalls fehlerhaft ist es, eine Zeugenbefragung so vorzunehmen, dass der Mandant überführt wird.
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Tobias__21 »

Manchmal hilft auch der Amtsrichter nach :) Einmal kam ein Angeklagter viel zu spät und der Richter war kurz davor das Verwerfungsurteil gegen den Einspruch zu verkünden. Der Angeklagte schlägt auf und erzählt irgendwas er hätte ja damals gar nichts verdient, der Tagessatz sei zu hoch. Deswegen sein Einspruch. Der Richter fragt, wieviel er denn jetzt verdiene. Der Angeklagte haut ne zahl raus, die einen 3-4fach höheren Tagessatz zur Folge gehabt hätte. Der Richter dann: "Da würde ich ihnen doch raten, den Einspruch zurückzunehmen, sonst wird es teurer". Der Angeklagte, ja gut, dann mach ich das halt. Ich wurde nicht gefragt, ob ich zustimme. Das hätte ich doch müssen, wenn der Einspruch in der HV zurückgenommen wird. War mir dann aber auch egal, war eh so ein Furz Delikt. Der Angeklagte hatte irgendwie verbauert dem Amt rechtzeitig anzuzeigen, dass er wieder einen Job hat. Hat es aber dann doch noch gemacht und das Geld auch zurückbezahlt. Ging um Hartz IV. Die Welt wurd nicht schlechter dadurch. Aber das Protokoll hätte ich gerne mal gesehen. Er hat nämlich nicht protokollieren lassen, dass die StA zustimmt.
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Ara
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Ara »

Quantensprung hat geschrieben:
Auch wenn es ironisch gemeint war: Als Organ der Rechtspflege sehe ich es in der Tat als meine Aufgabe an, die Rechtsposition des Mandanten auf Basis des tatsächlichen Sachverhalts zu vertreten. Ich stifte einen Mandanten nicht zum Lügen an und auch nicht dazu, falschen Sachverhalt durch Schweigen aufrecht zu erhalten.
Das halte ich für das wünschenswerte Berufsverständnis. Berufs- und haftungsrechtlich finde ich die beiden Beispiele auch nicht relevant, insofern finde ich die hier verwendeten Kategorien ("Pfuschen", "Dummheit") auch nicht angemessen.
Das ist vielleicht wünschenswertes Berufsverständnis bei zivilrechtlichen Anwälten, aber es widerspricht der Verfahrensposition des Verteidigers.

Die Aufgabe des Verteidigers ist es nicht "die Rechtsposition des Mandanten auf Basis des tatsächlichen Sachverhalts zu vertreten". Der Verteidiger vertritt den Angeklagten schon gar nicht. Der Verteidiger ist selbstständiger Verfahrensbeteiligter und gerade nicht Vertreter des Angeklagten. Der Verteidiger hat eigene Rechte (zum Teil auch gegen den Willen des Angeklagten) und sein Verhalten wird grundsätzlich dem Angeklagten nicht zugerechnet (Darum ist auch die "Verteidigereinlassung" nichts was vom Angeklagten kommt). Dies alles ist seiner gesonderten Stellung geschuldet, die er im Strafprozess hat.

Man ist daher als Verteidiger nicht "Berater und Vertreter von zulässigen Rechtsansichten", sondern maximal "Berater". Wenn der Mandant sich dahin stellt und seine Lügengeschichte erzählt, dann endet die Pflicht des Verteidigers damit, dem Angeklagten zu erklären, dass man ihm das nicht glauben wird. Da der Angeklagte aber sogar Lügen darf (bzw. es ihm nicht untersagt ist und er alles machen darf was ihm nicht untersagt ist), hat man als Verteidiger das so hinzunehmen. Optional das Mandat niederzulegen.

Es ist schlicht ein handwerklicher Fehler wenn ich nem Mandanten sage, dass er zu seinen finanziellen Verhältnissen was sagen soll, obwohl dies nachteilig für ihn ist. Wenn der Strafbefehl einen sehr niedrigen Tagessatz hat, dann schweigt der Angeklagte gefälligst. Das ist sein gutes Recht und darüber ist er zu informieren. Denn 1. weiß er meist gar nicht für was das relevant ist und 2. dass er darauf nicht antworten muss.

Bei Zeugen ist es etwas schwieriger... Das Problem als Außenstehender ist, dass man weder die Strategie kennt noch die Informationen die der Mandant gibt. Es gibt Mandanten die Entlastungszeugen benennen, die dann das absolute Gegenteil aussagen. Dann steht man als Verteidiger natürlich vor dem Rest dumm da... Daher ist auch die Aussage "Man stellt nur Fragen deren Antworten man kennt" eine Binsenweisheit... Wenn der Mandant sagt der Zeuge X wird auf Frage Y das und das sagen und der Zeuge sagt das absolute Gegenteil kann man nicht viel machen.
Kasimir hat geschrieben: Daher empfinde ich weder die Story von dir als "Highlight" noch die oben erwähnte Gesichte mit dem bedrohten Zeugen. Man sollte doch als Jurist froh sein, dass es so gelaufen ist. Wir sind als Rechtsanwälte Berater und Vertreter von zulässigen Rechtsansichten, aber nicht Anstifter oder Helfer zum Lügen bzw. Täuschen.
Nein, man kann als Privatperson froh sein, dass es so gelaufen ist. Aber nicht als Jurist. Als Jurist ist man vom Staat dem Angeklagten als einseitiger Berater an die Seite gestellt worden. Wenn der Angeklagte durch Lügen und Täuschen seine Freiheit "erschwindelt" (was im Rahmen des Rechtsstaates ja möglich ist), ist es nicht Aufgabe des Verteidigers dies zu unterbinden. Er darf es nur nicht aktiv unterstützen.

Wenn man im Strafrecht unterwegs ist, ist es nicht selten, dass man denkt, der Mandant hätte noch viel mehr bekommen müssen, wenn das Gericht und die Staatsanwaltschaft wüssten was der noch alles angestellt hat. Als Jurist in der Position des Verteidigers ist man aber nun einmal nicht die Person, die verurteilt.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Liz »

Ara hat geschrieben:Es ist schlicht ein handwerklicher Fehler wenn ich nem Mandanten sage, dass er zu seinen finanziellen Verhältnissen was sagen soll, obwohl dies nachteilig für ihn ist. Wenn der Strafbefehl einen sehr niedrigen Tagessatz hat, dann schweigt der Angeklagte gefälligst. Das ist sein gutes Recht und darüber ist er zu informieren. Denn 1. weiß er meist gar nicht für was das relevant ist und 2. dass er darauf nicht antworten muss.
Eben. Und im konkreten Fall hätte es zwar nahe gelegen, die Tagessatzhöhe höher als im Strafbefehl zu schätzen, aber die Schätzung wäre längst nicht so hoch ausgefallen.
Wenn man im Strafrecht unterwegs ist, ist es nicht selten, dass man denkt, der Mandant hätte noch viel mehr bekommen müssen, wenn das Gericht und die Staatsanwaltschaft wüssten was der noch alles angestellt hat. Als Jurist in der Position des Verteidigers ist man aber nun einmal nicht die Person, die verurteilt.
Man kann sich ja häufig denken, dass man dem Angeklagten nur einen Bruchteil dessen, was er wirklich angestellt hat, nachweisen kann.
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Tobias__21 »

Kommt es eigentlich öfter vor, dass Mandanten ihrem Verteidiger die Straftat gestehen und dann erwarten, dass der Verteidiger sie trotzdem rausholt? Der Verteidiger muss ja nicht dabei mitwirken, dass der Strafanspruch des Staates auch verwirklicht wird, aber wenn der Verteidiger von der Schuld des Mandanten weiß, kommt er doch relativ schnell in den Bereich des § 258 StGB.
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:Kommt es eigentlich öfter vor, dass Mandanten ihrem Verteidiger die Straftat gestehen und dann erwarten, dass der Verteidiger sie trotzdem rausholt?
Davon gehe ich aus.
Tobias__21 hat geschrieben:Der Verteidiger muss ja nicht dabei mitwirken, dass der Strafanspruch des Staates auch verwirklicht wird, aber wenn der Verteidiger von der Schuld des Mandanten weiß, kommt er doch relativ schnell in den Bereich des § 258 StGB.
Eigentlich nicht (vom Problem der Nachweisbarkeit abgesehen). Der Verteidiger darf zwar nicht bewusst falsche Aussagen aufstellen oder herbeiführen und Tatsachenbehauptungen seines Mandanten dann nicht übernehmen, wenn sie erkennbar unrichtig sind, aber das lässt ja nun ein weites Feld.
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Ara
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:Kommt es eigentlich öfter vor, dass Mandanten ihrem Verteidiger die Straftat gestehen und dann erwarten, dass der Verteidiger sie trotzdem rausholt? Der Verteidiger muss ja nicht dabei mitwirken, dass der Strafanspruch des Staates auch verwirklicht wird, aber wenn der Verteidiger von der Schuld des Mandanten weiß, kommt er doch relativ schnell in den Bereich des § 258 StGB.
Kommt fast nie vor. Entweder sagen die Leute "Ich wars, ich wills gestehen" oder die Leute sagen, vor allem bei beschämenden Taten, sie waren es nicht. Häufig einfach weil sie sich auch vor sich selbst schämen. Das Zwischending ist, dass sie den Vorwurf abschwächen (z.B. war ein Unglück statt Vorsatz). Alle Jubeljahre kommt mal wer und sagt "Ich hab X gemacht, was mach ich nun?". Dann sagste "Sie gestehen und kriegen Y Jahre Freiheitsstrafe oder sie schweigen und nach aktueller Beweislage sieht es gut aus, dass sie freigesprochen wurde". Ich habe übrigens noch keinen gesehen, der sich für die 2. Variante entschieden hat (wenn es um Freiheitsstrafen geht). Was man manchesmal bei Wirtschaftsstrafsachen hat sind Leute die irgendwann dann mal sagen "Der X (das Opfer) hat es doch genauso gemacht. Was soll ich dran glauben und er steht hier als Opfer". Aber auch das ist nach meiner Erfahrung eher selten.

Manchesmal merkt man aber natürlich, dass die Mandanten schlicht lügen. Ihre Story ergibt gar keinen Sinn. Aber wir hatten hier letzten nen versuchten Mord und der Mandant erzählte uns eine absolut abenteuerliche und abstruse Story. Insbesondere bei einem Tatbeitrag war es völlig fernliegend, dass nicht unser Mandant das gewesen sein soll, sondern ein Mittäter. Das haben wir ihm dann auch so gesagt, dass ihm niemand seine Story so glauben wird, insbesondere weil seine Mittäter alle sagen, dass er es war und es auch plausibel war... Er hat also sein Geständnis angepasst und gesagt er war das. Was passiert in der Hauptverhandlung? Die Mittäter kippen um und behaupten nun die ursprüngliche absurde Story, die uns der Mandant auch uns ursprünglich erzählte. Die Kammer und StA hat dann mehrfach die Mittäter ausgezählt, warum sie denn so dreist lügen würden und unseren Mandante entlasten, obwohl er es doch selbst eingeräumt hat. Glaub wurde sogar strafschärfend nachher berücksichtigt, dass bis zum Ende gelogen wurde und der Haupttäter versucht wurde gedeckt zu werden.

Das ist dann so eine Geschichte, wo man natürlich auf Seiten der Verteidigung mehr weiß als das Gericht und weiß, dass die Vorwürfe und Feststellungen die die Kammer da trifft, einfach falsch sind. Da wünscht man sich dann manchesmal auch etwas Demut, weil viele Richter dazu neigen tatsächlich zu glauben, dass ihre Feststellungen zur Wahrheit werden. Dabei passiert das nur auf dem Papier.

Fun Story dazu: Anderer Mandant erklärt 5 Minuten vor der Verhandlung er will unbedingt sich einlassen und alles gestehen und dann seine Strafe kassieren und seinen Frieden finden (mit abstrusen Gründen warum). Schon im Vorgespräch wurde ihm gesagt, er wird freigesprochen wenn er schweigt. Naja, also sagt man dem Mandante, er hat den Rat gehört und wenn er gestehen will, dann soll er mal machen. Dann erzählt er in der Hauptverhandlung groß was er alles getan hat und räumt wirklich alles ein wie es war. Das Problem war nur, dass der Tatbestand nen dolus directus voraussetzte, der Mandant aber nur nen dolus eventualis einräumte. Mehrfach hat das Gericht und der Staatsanwalt ihn in die Mangel genommen, ob er es "es nicht doch wollte und es gerade darauf anlegte" und der Mandant sagte immer "Doch klar... Ich hab mir schon gedacht, dass es möglich sei und habs dann so hingenommen" und 5 oder 6 mal hat der Staatsanwalt wirklich genervt nachgefragt und der Mandant wusste gar nicht was die von ihm wollen... Irgendwann sagte er auch "Ich räume hier doch alles ein!".

Im Plädoyer hat der Staatsanwalt dann dreist erzählt, dass er auf Freispruch plädieren muss, dem Mandanten aber kein Wort glaubt, es sei wohl von seiner Verteidigung gut instruiert worden und schloss ab mit "aber wenn sie so weiter machen, dann kriegen wir sie". Wenn der Staatsanwalt wüsste, dass der Mandant einfach nur zu blöd war zum gestehen... Aber das ist ja das was ich auch vorhin meinte: Als Außenstehender weiß man häufig gar nicht, was die Beweggründe dafür sind, warum die Verteidigung nun so agiert wie sie agiert.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Tobias__21 »

Wenn der Verteidiger weiß, dass der Angeklagte die Tat begangen hat und er rät ihm zu schweigen, obwohl der Angeklagte gestehen will. Wäre das dann schon Strafvereitelung, wenn es so geschieht, wie vom Verteidiger beabsichtigt?

Was ist wenn der Verteidiger in dem dolus directus Beispiel auf den Angeklagten einwirkt, er soll dies und das sagen um zu einem dolus eventualis zu kommen?

Im ersten Beispiel würde ich sagen, dass es drauf ankommt. Wenn der Verteidiger ihn lediglich darauf hinweist, dass es sein gutes Recht ist zu schweigen und der dann wohl freigesprochen würde, § 258 (-). Wenn er aber weiter auf den Angeklagten einwirkt, dass er bloß schweigen solle und der Angeklagte sich eigentlich offenbaren will, § 258 (+)?

Beim zweiten Beispiel, würde ich zu § 258 (+) tendieren
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:Wenn der Verteidiger weiß, dass der Angeklagte die Tat begangen hat und er rät ihm zu schweigen, obwohl der Angeklagte gestehen will. Wäre das dann schon Strafvereitelung, wenn es so geschieht, wie vom Verteidiger beabsichtigt?
Nein. Der Angeklagte kann sich ja selbst entscheiden ob er schweigt oder nicht. Der Verteidiger zeigt ihm ja nur die Prognose auf.
Tobias__21 hat geschrieben: Was ist wenn der Verteidiger in dem dolus directus Beispiel auf den Angeklagten einwirkt, er soll dies und das sagen um zu einem dolus eventualis zu kommen?
Das wäre in der Form unzulässig. Da ist man halt schnell in der Grauzone... Das ist wie man dem Mandanten erzählt "Wenn sie den X geschlagen haben, weil er sie nervte ist es nicht so schlimm, wenn sie ihn geschlagen haben, um sich der Beute zu erhalten haben sie ein großes Problem". Je nachdem wie man das macht, ist das dann wirklich schon sehr grau. Der Mandant muss aber auf jedenfall schon selbst auf die Idee kommen, was die günstigere Version für ihn ist. Da balanciert man halt auf nem schmalen Grad.
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