Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Tobias__21 »

thh hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Scheinbar dealen auch Referendare im Sitzungsdienst vor dem AG. Also wirklich nach 257c StPO.
Hier unzulässig, weil sich die notwendigen Formalien in der Ausbildung kaum vermitteln lassen.
Hier wurde uns gar nichts dazu vermittelt, vielmehr wurde uns gesagt, dass das eh nicht passieren wird. Bei den Handakten ist aber standardmäßig ein Vordruck dabei, ähnlich wie ein Sitzungsbericht. Ich hätte trotzdem überhaupt nicht gewusst, was ich hätte machen sollen. So ganz versteh ich das auch nicht, was man es da bei den Fällen die, die Ref bekommen, zu dealen gibt. Vielleicht irgendeine Eigenart des Richters.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Ara »

Jedes Gespräch über § 153a StPO ist eigentlich ein Verständigungsgespräch nach § 257c StPO. Das ist eine „sonstige Verfahrensbezogene Maßnahme“. In der Praxis wird natürlich häufig trotz solcher gescheiterten Gespräche dann der Hinweis „vergessen“, dass es Gespräche gab, aber das ist entweder Unkenntnis des Gerichts oder weil es nur sehr schwer mit der Revisions anzugreifen ist wegen des meist fehlenden Beruhens. Und wie gesagt, ich hatte auch ne GenStA, die behauptet hat § 153a StPO wäre keine Verständigung. Das OLG sah sich dann zumindest genötigt das richtig zu stellen, auch wenns dann am Beruhen scheiterte.

Daher führt quasi jeder Referendar auch Verständigungsgespräche. Wenn sich auf § 153a StPO geeinigt wird, schließt er sogar eine Verständigung ab (auch wenn die Bindung natürlich nur wenige Sekunden dauert zwischen „Einigung“ und Beschluss).
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Herr Anwalt
Power User
Power User
Beiträge: 461
Registriert: Montag 10. Juli 2017, 14:08
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Herr Anwalt »

Topper12 hat geschrieben: Von den Anwälten war ich leider enttäuscht, denn 8 von 10 Anwälten haben ihre Mandanten (O-Ton Kursleiter) wirklich schlecht verteidigt. Von total zu spät kommen bis kein Wort sagen und Mandanten in der Hauptverhandlung um Hals und Kragen reden lassen war alles dabei. Nur zwei Anwälte waren wirklich der Hammer, die wirklich mit Herzblut für die Mandanten gekämpft haben.
Und dieser "Kursleiter". Ist der selbst ein Praktiker? Hat er selbst schonmal verteidigt? Saß er mit den Mandanten in Beratungsgesprächen und hat mit ihnen tausend mal den Fall besprochen und in der Verhandlung haben Mandanten vielleicht trotzdem Unsinn erzählt? Ist ihm nie passiert? Oder kennt er die Welt der anwaltlichen Arbeit gar nicht? Ist es im Bereich des Vorstellbaren, dass manche Menschen einfach dumm sind oder so emotional, dass sie zur rationalen Ausübung einer vom Verteidiger entwickelten Verteidigungsstrategie nicht fähig sind? Und überhaupt: Soll der Anwalt den Mandanten raten, eine Lügengeschichte zu erzählen? Ist es manchmal vielleicht besser zu schweigen? Sollte der Anwalt den Mandanten immer - und in jedem Fall unterbrechen - so dass das Gericht erst recht Interesse bekommt? Stichwort: Teilschweigen. Ist das alles ein Zeichen einer schlechten Verteidigung?
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben:Jedes Gespräch über § 153a StPO ist eigentlich ein Verständigungsgespräch nach § 257c StPO. Das ist eine „sonstige Verfahrensbezogene Maßnahme“.
Schon, aber solange nur über die Frage, ob allseits die notwendige Zustimmung erklärt werden wird und Höhe und ggf. Begünstigten der Auflagen gesprochen werden, ohne dass daran weitergehende Erwartungen - wie bspw. eine geständige Einlassung - geknüpft werden, tue ich mich schwer, dass als "Verständigung" zu sehen. Einer Verständigung wohnen m.E. (a) eine verbindliche Zusage (seitens des Gerichts) und (b) gegenseitige Verpflichtungen inne.

Wenn das Gericht - bspw. - eine vorläufige Einschätzung der Sach- und Rechtslage äußert, ggf. verbunden mit einer Straferwartung, und alle Beteiligten diese Mitteilung zur Kenntnis nehmen und für sich ihr Verhalten danach ausrichten (bspw. Beweisanträge nicht stellen - oder eben gerade stellen -, die sie sonst gestellt - oder eben nicht gestellt -hätten), ist das keine Verständigung.
Gelöschter Nutzer

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Schon, aber solange nur über die Frage, ob allseits die notwendige Zustimmung erklärt werden wird und Höhe und ggf. Begünstigten der Auflagen gesprochen werden, ohne dass daran weitergehende Erwartungen - wie bspw. eine geständige Einlassung - geknüpft werden, tue ich mich schwer, dass als "Verständigung" zu sehen.
Ich verstehe Ara so, dass er zwischen einem "Verständigungsgespräch" und einer "Verständigung" differenziert - in der Art, dass das Verständigungsgespräch die notwendige Vorstufe zur Verständigung ist, aber aus jedem Verständigungsgespräch nicht automatisch eine Verständigung erfolgt.
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Tobias__21 »

Herr Anwalt hat geschrieben:
Topper12 hat geschrieben: Von den Anwälten war ich leider enttäuscht, denn 8 von 10 Anwälten haben ihre Mandanten (O-Ton Kursleiter) wirklich schlecht verteidigt. Von total zu spät kommen bis kein Wort sagen und Mandanten in der Hauptverhandlung um Hals und Kragen reden lassen war alles dabei. Nur zwei Anwälte waren wirklich der Hammer, die wirklich mit Herzblut für die Mandanten gekämpft haben.
Und dieser "Kursleiter". Ist der selbst ein Praktiker? Hat er selbst schonmal verteidigt? Saß er mit den Mandanten in Beratungsgesprächen und hat mit ihnen tausend mal den Fall besprochen und in der Verhandlung haben Mandanten vielleicht trotzdem Unsinn erzählt? Ist ihm nie passiert? Oder kennt er die Welt der anwaltlichen Arbeit gar nicht? Ist es im Bereich des Vorstellbaren, dass manche Menschen einfach dumm sind oder so emotional, dass sie zur rationalen Ausübung einer vom Verteidiger entwickelten Verteidigungsstrategie nicht fähig sind? Und überhaupt: Soll der Anwalt den Mandanten raten, eine Lügengeschichte zu erzählen? Ist es manchmal vielleicht besser zu schweigen? Sollte der Anwalt den Mandanten immer - und in jedem Fall unterbrechen - so dass das Gericht erst recht Interesse bekommt? Stichwort: Teilschweigen. Ist das alles ein Zeichen einer schlechten Verteidigung?
Naja, im Strafrecht pfuschen schon viele Anwälte rum, weil das ja bekanntlich so einfach ist. Vielleicht meinte er das? Ich hatte mal einen Fall da musste ich nach einer Zeugenbefragung eigentlich Freispruch beantragen. Dann fragt der Verteidiger den Zeugen nochmal, ob der Angeklagte xy nicht getan hätte, so wie es das Opfer ausgesagt hatte. Diese Frage hatte der Zeuge schon laut und deutlich gegenüber dem Gericht beantwortet, so dass auch ich da nicht mehr nachgehakt habe. Auf einmal kommt der Zeuge ins Stocken und fängt an zu zitttern und meint er hätte Angst die Wahrheit zu sagen, da er bedroht wurde. Der Richter hat dann nochmal auf die Wahrheitspflicht hingewiesen und dann kam er mit der Wahrheit raus. Am Ende gabs dann halt ne Freiheitsstrafe anstatt einem Freispruch. Dem Verteidiger ist währendem der Zeuge gesprochen hat regelrecht das Gesicht eingeschlafen. Der hat gemerkt, dass er da richtig in die Scheisse gegriffen hat. Wollte halt den Dicken machen, nach hinten losgegangen :D
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Ara »

thh hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Jedes Gespräch über § 153a StPO ist eigentlich ein Verständigungsgespräch nach § 257c StPO. Das ist eine „sonstige Verfahrensbezogene Maßnahme“.
Schon, aber solange nur über die Frage, ob allseits die notwendige Zustimmung erklärt werden wird und Höhe und ggf. Begünstigten der Auflagen gesprochen werden, ohne dass daran weitergehende Erwartungen - wie bspw. eine geständige Einlassung - geknüpft werden, tue ich mich schwer, dass als "Verständigung" zu sehen. Einer Verständigung wohnen m.E. (a) eine verbindliche Zusage (seitens des Gerichts) und (b) gegenseitige Verpflichtungen inne.

Wenn das Gericht - bspw. - eine vorläufige Einschätzung der Sach- und Rechtslage äußert, ggf. verbunden mit einer Straferwartung, und alle Beteiligten diese Mitteilung zur Kenntnis nehmen und für sich ihr Verhalten danach ausrichten (bspw. Beweisanträge nicht stellen - oder eben gerade stellen -, die sie sonst gestellt - oder eben nicht gestellt -hätten), ist das keine Verständigung.
Also ein Verständigungsgespräch ist es doch bereits, wenn das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten über die alternative Beendigung des Verfahrens spricht. Dafür reicht völlig aus, dass das Gericht fragt, ob der Angeklagte die Auflage X erfüllen würde und daher einer Einstellung zustimmt. Dafür reicht es sogar aus, wenn das Gericht nur die StA fragt und die StA direkt sagt "nein".

Ob das dann auch eine Verständigung ist, ist eine andere Frage. Wenn es so abläuft, dass das Gericht sagt "Würden sie einer Einstellung für X Euro zustimmen?" alle "Ja" sagen und es dann beschlossen wird, können wir gerne drüber streiten, ob das eine Verständigung ist. Weil der Angeklagte hier zustimmen muss und damit auf das weitere Verfahren verzichtet, würde ich es auf dem ersten Blick bejahen. Erkenne hier aber Diskussionsbedarf. Sobald aber z.B. gesagt wird von der Staatsanwaltschaft, dass sie für § 153a StPO zumindest ein Geständnis möchte, dann bewegen wir uns mE eindeutig in der Verständigung.

Wenn natürlich die Zustimmung nicht erteilt wird, sind wir selbstverständlich nicht bei einer Verständigung, aber bei einem dokumentationspflichtigen Verständigungsgespräch.

Das mit "vorläufige Einschätzung der Sach- und Rechtslage" ist halt solch eine Sache. Klar wenn das Gericht einfach sagt "Wir sehen das so und so nach aktuellem Stand", dann sind wir nicht in einem Verständigungsgespräch. Sobald das Gericht aber über eine "vorläufige Einschätzung der Sach- und Rechtslage" spricht, die von Handlungen des Angeklagten abhängt, sind wir da definitiv drin. Insbesondere wenn es heißt "sollte ein Geständnis kommen...". Wenn dann nicht formal eine Verständigung gemacht wird, sei es weil man keine Lust auf die Dokumentationspflicht hat oder es rechtlich nicht möglich ist (wie beim minder schweren Fall) und man dann einfach sagt "Wir verständigen uns nicht, aber wir sind ja alles ehrbare Menschen", dann ist das halt eine Umgehung von § 257c StPO und ein "schmutziger Deal". Da ist das häufigste Beispiel (und das erlebt man imo doch gar nicht so slten), dass ein Strafrahmen für ein Geständnis angegeben wird, der unter oder exakt auf der Mindeststrafe für das Delikt liegt. Wenn gewerbsmäßiges BtMG-Handel in nicht geringen Mengen angeklagt wird (Strafrahmen 2 bis 15 Jahren) und das Gericht dann eine Bewährungsstrafe für ein Geständnis in Aussicht stellt, dann ist das schlicht eine unerlaubte Verständigung. Auch wenn das Gericht gar nicht eine bindende "Zustimmung" verlangt, sondern einfach offen in den Raum sagt "Für ein Geständnis würde es noch eine Bewährungsstrafe geben *zwinker* *zwinker*".

Damit signalisiert das Gericht ja, dass es entweder eine verbotene Punktstrafe verspricht oder aber nicht mehr im Strafrahmen der angeklagten Tat ist. Anders sieht es natürlich aus, wenn das Gericht (unabhängig vom Geständnis) den Hinweis gibt, dass es nach aktuellen Stand nicht mehr vom Strafrahmen des § 30 I BtMG ausgeht. Wenn das Gericht dann arschig ist, erklärt es wenn kein Geständnis kommt, am Ende der Verhandlung, dass es sich nicht mehr an die Einschätzung gebunden fühlt.

Das zeigt aber natürlich auch, was für ein Fehlkonstrukt der § 257c StPO geworden ist, was wohl auch auf die Entstehungsgeschichte zurückzuführen ist. Der § 257c StPO ist so weit gefasst, dass er alles und nichts umfasst...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Herr Anwalt
Power User
Power User
Beiträge: 461
Registriert: Montag 10. Juli 2017, 14:08
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Herr Anwalt »

Ja, okay. Das ist einfach nur pure Dummheit. Aber wer ist denn bitte so blöd? :lmao:
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Tobias__21 »

Herr Anwalt hat geschrieben:Ja, okay. Das ist einfach nur pure Dummheit. Aber wer ist denn bitte so blöd? :lmao:
Das war schon ein älterer Rechtsanwalt, kein Anfänger. Er hat aber ein bisschen ne Show abgezogen. Zeugen wie in nem Verhör befragt, teilweise auch etwas aggressiv. Er dachte wohl, dass er dem Gericht nochmal zeigen muss, was der Zeuge zuvor - wohlgemerkt auf Frage des Gerichts- gesagt hat.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Herr Anwalt
Power User
Power User
Beiträge: 461
Registriert: Montag 10. Juli 2017, 14:08
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Herr Anwalt »

Gibt doch bei Zeugen nur zwei Regeln:
1. Wenn es gut läuft, frag nichts mehr.
2. Stelle keine Frage, deren Antwort du selbst nicht sicher kennst.
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3237
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Liz »

Mein Highlight war ja mal der Anwalt, der seinem Mandanten, der spontan auf die Frage des Gerichts nach seinen Einkommensverhältnissen erwiderte, er wisse nicht, was das zur Sache tue, zuriet, dazu könne er ruhig etwas sagen. Ende vom Lied: Einspruch gegen den Strafbefehl nicht erfolgreich, Tagessatzhöhe aber mehr als verdreifacht.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Tibor »

Liz hat geschrieben:Mein Highlight war ja mal der Anwalt, der seinem Mandanten, der spontan auf die Frage des Gerichts nach seinen Einkommensverhältnissen erwiderte, er wisse nicht, was das zur Sache tue, zuriet, dazu könne er ruhig etwas sagen. Ende vom Lied: Einspruch gegen den Strafbefehl nicht erfolgreich, Tagessatzhöhe aber mehr als verdreifacht.
Für die Staatskasse ein erfolgreicher Anwalt; der nimmt seine Stellung als Organ der Rechtspflege noch wahr!
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Kasimir
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3751
Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Kasimir »

Tibor hat geschrieben:
Liz hat geschrieben:Mein Highlight war ja mal der Anwalt, der seinem Mandanten, der spontan auf die Frage des Gerichts nach seinen Einkommensverhältnissen erwiderte, er wisse nicht, was das zur Sache tue, zuriet, dazu könne er ruhig etwas sagen. Ende vom Lied: Einspruch gegen den Strafbefehl nicht erfolgreich, Tagessatzhöhe aber mehr als verdreifacht.
Für die Staatskasse ein erfolgreicher Anwalt; der nimmt seine Stellung als Organ der Rechtspflege noch wahr!
Auch wenn es ironisch gemeint war: Als Organ der Rechtspflege sehe ich es in der Tat als meine Aufgabe an, die Rechtsposition des Mandanten auf Basis des tatsächlichen Sachverhalts zu vertreten. Ich stifte einen Mandanten nicht zum Lügen an und auch nicht dazu, falschen Sachverhalt durch Schweigen aufrecht zu erhalten.

Daher empfinde ich weder die Story von dir als "Highlight" noch die oben erwähnte Gesichte mit dem bedrohten Zeugen. Man sollte doch als Jurist froh sein, dass es so gelaufen ist. Wir sind als Rechtsanwälte Berater und Vertreter von zulässigen Rechtsansichten, aber nicht Anstifter oder Helfer zum Lügen bzw. Täuschen.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Herr Anwalt
Power User
Power User
Beiträge: 461
Registriert: Montag 10. Juli 2017, 14:08
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Herr Anwalt »

Das ist richtig Kasimir. Ich muss aber nicht noch 3 mal nachfragen, ob der Zeuge bei seiner für meinen Mandanten günstigen Version bleibt. :lmao:
Gelöschter Nutzer

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Auch wenn es ironisch gemeint war: Als Organ der Rechtspflege sehe ich es in der Tat als meine Aufgabe an, die Rechtsposition des Mandanten auf Basis des tatsächlichen Sachverhalts zu vertreten. Ich stifte einen Mandanten nicht zum Lügen an und auch nicht dazu, falschen Sachverhalt durch Schweigen aufrecht zu erhalten.
Das halte ich für das wünschenswerte Berufsverständnis. Berufs- und haftungsrechtlich finde ich die beiden Beispiele auch nicht relevant, insofern finde ich die hier verwendeten Kategorien ("Pfuschen", "Dummheit") auch nicht angemessen.
Antworten