Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Topper12
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Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Topper12 »

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... e-moerder/

Ich bin einfach fassungslos. Weiß gar nicht wo ich anfangen soll. Vielleicht zunächst, wie kann so jemand leitender Staatsanwalt werden? Durch dieses Interview ist meiner Meinung nach das Ansehen der Justiz massiv beschädigt worden. Ferner bestehen für mich ernste Zweifel, ob dieser Herr das Grundgesetz achtet. Es kann doch echt nicht angehen, dass ein Volljurist bei LTO so ein Scheiß raushaut und verfassungswidrige Aussagen tätigt wie "Mord kann man auch per Strafbefehl aburteilen". Bitte was ?! Ich weiß nicht wie er das gedanklich mit dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG unter einen Hut bekommen will. aber von einem Staatsanwalt kann man doch wohl erwarten, dass er nicht wie jemand, der noch nie ein Jura Buch angefasst hat daherredet. Ich bin wirklich schockiert. Wenn sowas wieder salonfähig wird kann ich nur sagen gute Nacht Deutschland. Hat nur noch gefehlt die Wiedereinführung der Todesstrafe in dem Interview zu fordern. :(
Tobias__21
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Tobias__21 »

Ich wüsste nicht was an diesem Interview skandalös sein sollte :-k Man muss mit ihm nicht einer Meinung sein, aber skandalös ist dann doch etwas anderes...
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Gelöschter Nutzer

Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Der bemüht hysterische Tonfall des Threaderstellers lässt eher vermuten, dass hier ein Troll versucht mit politischen Reizthemen die Stimmung im Forum ein bisschen anzuheizen ...
Tobias__21
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Tobias__21 »

juraidiot hat geschrieben:Der bemüht hysterische Tonfall des Threaderstellers lässt eher vermuten, dass hier ein Troll versucht mit politischen Reizthemen die Stimmung im Forum ein bisschen anzuheizen ...
Stimmt. Das ist ja der Busfahrer.....
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Herr Anwalt
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Herr Anwalt »

Das einzige hier konkrete Beispiel des TE war:
"Mord kann man auch per Strafbefehl aburteilen".
Ein absichtliches Falschzitat.

Gesagt hat er.

Reusch:
"Darüber hinaus wollen wir das Strafbefehlsverfahren ausweiten. Es hat sich bei leichteren Straftaten als effizientes Verfahren ohne langwierige Hauptverhandlung bewährt. Wir wollen es jetzt auf alle Verfahrensarten und Straferwartungen ausdehnen – nicht nur, wie nach geltendem Recht, auf Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist.

LTO: Eine Verurteilung wegen Mordes per Strafbefehl?

Reusch: Theoretisch ja, warum denn nicht? Eine langwierige Hauptverhandlung kann man sich manchmal sparen, wenn sich alle Prozessbeteiligten einig sind. Aber in erster Linie haben wir mit diesem Vorschlag das "Massengeschäft" der Strafrichter und -kammern im Auge, also die breite Masse aller Verfahren mit leichtem bis mittlerem Schweregrad."

Kurzfassung: Mord per Strafbefehl - in dem Fall wo sich alle einig sind. Als Gedankenkonstrukt ja, aber das steht nicht auf unserer Agenda. Es geht um das Tagesgeschäft.

Der Rest des Beitrags besteht aus einer unsubstantiierten Betroffenheit und schließt mit einem Strohmannargument ab. Niemand fordert die Todesstrafe und keiner der Forderungen steht annähernd auf dieser Stufe.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ist "Rechtsanwalt, YouTube" eigentlich ein Disclaimer? Falls ja: wofür?
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Herr Anwalt
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Herr Anwalt »

Ist kein Disclaimer.
Hast du noch was zur sich entwickelnden Diskussion beizutragen?
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Tibor
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Tibor »

Herr Anwalt hat geschrieben:Ist kein Disclaimer.
Hast du noch was zur sich entwickelnden Diskussion beizutragen?

Halt mal die Luft an mein Lieber!
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Herr Anwalt »

Naja, ist ziemliches offtopic, ne? Und es stellt sich die Frage, worauf es hinauslaufen soll.
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Tibor
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Tibor »

Es war eine einfache Off Topic Frage und diese werden hier geduldet.
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Herr Anwalt »

Ja, und die hab ich beantwortet. Was ist dein Problem? Ich hab nicht die Forenpolizei gerufen, sondern ihn gefragt, ob er etwas zur Diskussion beizutragen hat, weil ich es persönlich geiler finde über die Sache zu reden.
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Ara
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Ara »

Herr Anwalt hat geschrieben:Das einzige hier konkrete Beispiel des TE war:
"Mord kann man auch per Strafbefehl aburteilen".
Ein absichtliches Falschzitat.

Gesagt hat er.

Reusch:
"Darüber hinaus wollen wir das Strafbefehlsverfahren ausweiten. Es hat sich bei leichteren Straftaten als effizientes Verfahren ohne langwierige Hauptverhandlung bewährt. Wir wollen es jetzt auf alle Verfahrensarten und Straferwartungen ausdehnen – nicht nur, wie nach geltendem Recht, auf Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist.

LTO: Eine Verurteilung wegen Mordes per Strafbefehl?

Reusch: Theoretisch ja, warum denn nicht? Eine langwierige Hauptverhandlung kann man sich manchmal sparen, wenn sich alle Prozessbeteiligten einig sind. Aber in erster Linie haben wir mit diesem Vorschlag das "Massengeschäft" der Strafrichter und -kammern im Auge, also die breite Masse aller Verfahren mit leichtem bis mittlerem Schweregrad."

Kurzfassung: Mord per Strafbefehl - in dem Fall wo sich alle einig sind. Als Gedankenkonstrukt ja, aber das steht nicht auf unserer Agenda. Es geht um das Tagesgeschäft.

Der Rest des Beitrags besteht aus einer unsubstantiierten Betroffenheit und schließt mit einem Strohmannargument ab. Niemand fordert die Todesstrafe und keiner der Forderungen steht annähernd auf dieser Stufe.
Ich hoffe ich darf hier noch was zum Topic sagen:

Schon das "Gedankenkonstrukt" ist Quatsch... Das liegt aber gar nicht daran, dass es AfD-Sicht ist, sondern ich glaube das ist schlicht StA-Sicht. Es gibt eine sehr verzerrte "Wahrnehmung" von Strafbefehlen zwischen den verschiedenen Berufsgruppen. Staatsanwälte glauben nach meiner Erfahrung tatsächlich, dass das ein sinniges System sei.

Von der anderen Seite des Tisches kann man sagen, dass es in vielen Fällen schlicht "staatliche Erpressung" ist. Das ist wie "plea-bargaining" in den USA. Was soll man denn nen Mandanten sagen, der ankommt und sagt "Der Staatsanwalt bietet mir Geldstrafe X an". Wenn dann von unserer Seite kommt "Wenn wir vor Gericht gehen wird das mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Freispruch" folgt die Gegenfrage "Und wenn kein Freispruch kommt?". Spätestens wenn man dann Freiheitsstrafe erwähnt, erlebt man nahezu nie nen Mandanten, der Einspruch eingelegt haben will. Was ich verstehen kann... Teilweise werden lächerlich geringe Geldstrafen beantragt, die, wenn der Vorwurf zutreffen würde, viel zu gering wären oder, wenn der Vorwurf nicht zutreffen würde, viel zu hoch ist.

Von daher gibt es zwei Optionen: Lange ungewisse öffentliche Hauptverhandlung oder kurzes Freikaufen. Selbst für nen Unschuldigen ist meist die zweite Option attraktiver. Selbst wenn man Mandanten natürlich sagt, dass sie als Unschuldige keinen Strafbefehl akzeptieren sollten.

Eigentlich ist das Strafbefehlsverfahren imo nur bei absoluten Bagatellen und Massendelikten sinnvoll, da reicht dann aber auch § 153a StPO meist. Aber mir ist eh häufig nicht ganz klar, wie entschieden wird, wann Strafbefehle beantragt werden. Da gibts Mandanten, die bei der Polizei "Nein ich stimme einem Strafbefehlsverfahren nicht zu" ankreuzen und dann paar Wochen später einen bekommen... Teilweise schreibt man sogar umfangreich nen 170 IIer Antrag und dann wird auch ein Strafbefehl erlassen. Wenn man dann aber wirklich mal nen Strafbefehl möchte, dann stellt sich die StA quer. Teilweise völlig unterschiedliche Handhabung nicht nur zwischen den einzelnen Staatsanwaltschaften, sondern auch zwischen den Dezernenten... Da hat man den gleichen Sachverhalt auf den Tisch und in der einen Akte nen Strafbefehl und in der anderen ne Anklage.

Daher ist es mE absolut Quatsch und einem Rechtsstaat auch unwürdig das Strafbefehlsverfahren auf schwerere Straftaten auszuweiten. Alleine der Gedanke man könne einen Mord im Strafbefehlsverfahren theoretisch "wegdealen" ist imo schon unanständig. Wenn man seinen Job als Staatsanwalt ernst nimmst, dann will man bei schweren Straftaten (eigentlich bei allen Straftaten) für den wahren Täter eine angemessene Strafe und für nen Unschuldigen keine Strafe... Aber ein "Ist mir egal ob du es warst, wir machen einfach n bissel Strafe" ist schon unschön.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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thh
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben:Es gibt eine sehr verzerrte "Wahrnehmung" von Strafbefehlen zwischen den verschiedenen Berufsgruppen. Staatsanwälte glauben nach meiner Erfahrung tatsächlich, dass das ein sinniges System sei.
Natürlich - das ist es ja auch. Es erlaubt eine effiziente Erledigung des Verfahrens, wenn der Angeklagte bereit ist, den Strafbefehl zu akzeptieren.
Ara hat geschrieben:Wenn dann von unserer Seite kommt "Wenn wir vor Gericht gehen wird das mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Freispruch" folgt die Gegenfrage "Und wenn kein Freispruch kommt?". Spätestens wenn man dann Freiheitsstrafe erwähnt, erlebt man nahezu nie nen Mandanten, der Einspruch eingelegt haben will.
Andererseits wird oft genug bei mehr als klarer Sach-, Beweis- und Rechtslage dennoch Einspruch eingelegt. Und in der Hauptverhandlung bei unverändertem Sachverhalt eine Freiheitsstrafe zu beantragen, wenn im Strafbefehl noch eine Geldstrafe ausgeurteilt worden war, wird sich meistens kaum begründen lassen (es sei denn, die Sanktion im Strafbefehl war - nach Auffassung des Sitzungsvertreters - rechtsfehlerhaft niedrig; das kommt ebenso vor wie der umgekehrte Fall).
Ara hat geschrieben:Teilweise werden lächerlich geringe Geldstrafen beantragt, die, wenn der Vorwurf zutreffen würde, viel zu gering wären oder, wenn der Vorwurf nicht zutreffen würde, viel zu hoch ist.
Das halte ich auch für falsch. Freilich darf man beim Strafbefehl die Geständnisfiktion berücksichtigen - oder die Verfahrensvereinfach einpreisen, je nachdem, wie man das sehen möchte -, aber es gibt keinen Anlass, abstrus niedrige Strafen verhängen zu lassen. Das ist auch kontraproduktiv, weil man ja in der Hauptverhandlung dann von diesem Antrag nur schwer herunter kommt.
Ara hat geschrieben:Eigentlich ist das Strafbefehlsverfahren imo nur bei absoluten Bagatellen und Massendelikten sinnvoll, da reicht dann aber auch § 153a StPO meist.
Im Strafbefehlswege kann bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt werden; das erscheint mir ebenso wenig wie - sagen wir - 180 Tagessätze mit einer Einstellung nach § 153a StPO vergleichbar.
Ara hat geschrieben:Da gibts Mandanten, die bei der Polizei "Nein ich stimme einem Strafbefehlsverfahren nicht zu" ankreuzen und dann paar Wochen später einen bekommen...
Eine solche Frage kenne ich nicht - und sie erscheint mir auch nicht sinnvoll. Das Strafverfahren ist ja kein Wunschkonzert.
Ara hat geschrieben:Teilweise schreibt man sogar umfangreich nen 170 IIer Antrag und dann wird auch ein Strafbefehl erlassen.
Das Strafverfahren ist kein Wunschkonzert. :)
Ara hat geschrieben:Wenn man dann aber wirklich mal nen Strafbefehl möchte, dann stellt sich die StA quer. Teilweise völlig unterschiedliche Handhabung nicht nur zwischen den einzelnen Staatsanwaltschaften, sondern auch zwischen den Dezernenten... Da hat man den gleichen Sachverhalt auf den Tisch und in der einen Akte nen Strafbefehl und in der anderen ne Anklage.
Das ist bei Verteidigern oder Richtern ja auch nicht anders ...
Ara hat geschrieben:Daher ist es mE absolut Quatsch und einem Rechtsstaat auch unwürdig das Strafbefehlsverfahren auf schwerere Straftaten auszuweiten.
Es macht absolut Sinn, das Strafbefehlsverfahren auch vor dem Schöffengericht und der Strafkammer zuzulassen, weil teilweise - vor allem in obskuren Ausnahmefällen, aber auch in gebräuchlicheren Konstellationen - zwingend die Zuständigkeit eines Spruchkörpers oberhalb des Strafrichters besteht, aber nur eine Geldstrafe (allenfalls eine Bewährungsstrafe) in Betracht kommt.

Es wäre aus rechtspraktischen Gesichtspunkten erwägenswert, die Möglichkeit der Erledigung per Strafbefehl auch für weitere Sanktionen zu öffnen, wobei dahingestellt sei, ob das auch rechtsstaatlich unbedenklich ist; ich könnte mir bspw. eine Anpassung an die Zuständigkeit des Strafrichters vorstellen (bis zwei Jahre Freiheitsstrafe), wobei ich die Verhängung von Freiheitsstrafe ohne Bewährung im Strafbefehlswege für bedenklich halte.

Alles weitere halte ich auch eher für fernliegend - aber die Forderung danach nun wirklich nicht für "skandalös", jedenfalls nicht für skandalöser als andere Säue, die durch das politische Dorf getrieben werden.

Alleine der Gedanke man könne einen Mord im Strafbefehlsverfahren theoretisch "wegdealen" ist imo schon unanständig. Wenn man seinen Job als Staatsanwalt ernst nimmst, dann will man bei schweren Straftaten (eigentlich bei allen Straftaten) für den wahren Täter eine angemessene Strafe und für nen Unschuldigen keine Strafe... Aber ein "Ist mir egal ob du es warst, wir machen einfach n bissel Strafe" ist schon unschön.[/quote]
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Ara »

Ein Jahr Freiheitsstrafe ist ja auch keine Bagatelle mehr und gehört mE gerichtlich aufgeklärt. Es ist imo falsch Leute ins Gefängnis zu stecken (was beim Widerruf ja faktisch schon heute passieren kann) und die Straftat nie wirklich festgestellt zu haben.

Aber ja "skandalös" ist das nicht. Aber der gute Mann hat sich halt nicht in den unschuldigen Beschuldigten versetzt, der nen Strafbefehl auf den Tisch bekommt... Es ist in fast allen Fällen nicht wirtschaftlich den Strafbefehl nicht zu akzeptieren. In vielen Fällen kostet der Verteidiger selbst bei nem Freispruch mehr als der Strafbefehl.

Die Frage nach "Stimmen sie einem Strafbefehlsverfahren zu" haben immer mehr Bundesländer in ihren Standardbelehrungsbögen aufgenommen. Aber ich weiß nicht wer das veranlasst hat und ich habe auch nicht den Eindruck, dass es den Staatsanwalt irgendwie interessiert was da angekreuzt wird. Möglicherweise ist sogar die Polizei selbst auf die Idee gekommen das aufzunehmen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Skandalinterview AfD Sprecher Reusch Strafrecht

Beitrag von Herr Anwalt »

Sehe das so wie thh und wenn es einer besser geschrieben hat, als man es selbst könnte, sollte man nichts mehr hinzufügen.
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