Strafrahmenverschiebung

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Muirne
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Strafrahmenverschiebung

Beitrag von Muirne »

Liebe Foristen,
ich bin gerade am Schauen, ob ich die Strafrahmenverschiebung nach § 49 StGB verstanden habe. Ich bin da etwas unsicher, vor allem, da ich das letzte Mal vor etlichen Monaten damit zu tun hatte.

z.B. bei Raub nach
§ 249: Regelstrafrahmen: 1 Jahr bis 15 Jahre --> 1. Milderung: 3 Monate bis 11 Jahre 3 Monate --> 2. Milderung: 1 Monat (?) bis 8 Jahre und 5 Monate?

Das ist bestimmt falsch.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
Tobias__21
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Re: Strafrahmenverschiebung

Beitrag von Tobias__21 »

Ne, ist richtig.
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Ara
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Re: Strafrahmenverschiebung

Beitrag von Ara »

Is korrekt. Das gesetzliche Mindestmaß ist in § 38 II StGB geregelt. Die Freiheitsstrafe wird nicht automatisch zur Geldstrafe, sondern nur über § 47 II StGB kann man dann zur Geldstrafe kommen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Muirne
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Re: Strafrahmenverschiebung

Beitrag von Muirne »

oh, danke. :D Dann habe ich mich selbst gerade überrascht.
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Muirne
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Re: Strafrahmenverschiebung

Beitrag von Muirne »

aber der andere kram stimmt auch, ja? also mit den 3/4 dingern immer?
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Re: Strafrahmenverschiebung

Beitrag von Tobias__21 »

Ja, stimmt alles :) Du bist so K L U K!
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Muirne
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Re: Strafrahmenverschiebung

Beitrag von Muirne »

Und bei KV? § 223 StGB

Regelstrafrahmen bis 5 Jahre --> 1. Milderung bis 3 Jahre und 4 Monate --> 2. Milderung bis 2 Jahre und 6 Monate?

Da sagt man ja nix zum Mindestmaß, weil es ja kein erhöhtes ist, wenn ich das richtig verstehe.
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Re: Strafrahmenverschiebung

Beitrag von Tobias__21 »

3 Jahre 9 Monate und 2 Jahre 9 Monate ;)
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Muirne
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Re: Strafrahmenverschiebung

Beitrag von Muirne »

Ah, mist, hab mit 2/3 im Kopf rum gerechnet, das fand mein Kopf einfacher. danke.
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Ara
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Re: Strafrahmenverschiebung

Beitrag von Ara »

Wir bekamen in der AG damals eine Liste mit den 3/4 Milderungen für die gängigen Strafrahmen :P
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Strafrahmenverschiebung

Beitrag von Tobias__21 »

Eine Liste kann man halt nicht mit in die Examensklausur nehmen :D
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Muirne
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Re: Strafrahmenverschiebung

Beitrag von Muirne »

rundet man nicht auf, sondern immer ab?
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Re: Strafrahmenverschiebung

Beitrag von Muirne »

Ja, so eine Liste wäre sehr praktisch. :D In der Klausur kriege ich das mit doppelter Milderung sicher nicht hin. Aber die 11 Jahre 3 Monate sich schon mal zu merken ist glaube ich schlau.
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Re: Strafrahmenverschiebung

Beitrag von Tobias__21 »

Muirne hat geschrieben:rundet man nicht auf, sondern immer ab?
Geht doch glatt auf, oder was meinst Du? 5 Jahre sind 60 Monate. 3/4 von 60 sind 45 Monate. 45 Monate sind 3 Jahre und 9 Monate ;)
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Re: Strafrahmenverschiebung

Beitrag von Muirne »

ich meine hinsichtlich der 2. Milderung. Da muss man doch 3/4 von 45 Monaten nehmen, oder nicht? das geht nicht glatt auf. sind 33,75 Monate. Sind 2 Jahre 9 Monate und drei Wochen.
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