Konkret geht es um die "vier Bs", an die die größte der beiden Regierungsfraktionen und Vertreter von unionsregierten Ländern heran wollen: Beweis – und Befangenheitsanträge, Besetzungsrüge und die Bündelung der Nebenklage. Alle diese Instrumente sollen möglichst so geändert werden, um Strafverfahren effizienter zu gestalten und zu beschleunigen.
Gnisa zeigt mal wieder, was für ein Bild er von der Verteidigung hat. Eine Verfahrensrolle, die ihm den Arbeitsalltag erschwert. Wird er doch tatsächlich zu einer Beweisaufnahme genötigt.Deutliche Worte mussten sich die Strafverteidiger insbesondere seitens des Vorsitzenden des DRB, Jens Gnisa, gefallen lassen: Die Haltung der Verteidiger habe sich geändert, beklagte Gnisa. "Früher waren sie noch Organe der Rechtspflege, jetzt sind viele von ihnen eher Gehilfen der Angeklagten." Verfahren in die Verjährung laufen zu lassen, sei aber "nicht Aufgabe des Rechtsanwaltes", so der DRB-Vorsitzende. Für Gnisa, auch Direktor des AG Bielefeld, ist das Maß offenbar voll: Man müsse mit der Anwaltschaft jetzt dringend über eine "vernünftige Verteidigerkultur" reden.
Dabei ist die Sache doch ganz einfach: Die Anwaltschaft ist nicht dafür verantwortlich, dass es an Richtern mangelt. Es ist auch nicht die Aufgabe der Verteidigung, das fehlende Personal bei den Richtern durch eine "schlanke Urteilsbegleitung" aufzufangen.
Beweisanträge sind nicht notwendig, wenn die Staatsanwaltschaft schon im Vorverfahren auch die entlastenden Beweismittel erhebt. Ein tatsächlicher Missbrauch des Beweisantragsrecht kann durch Fristsetzung schon heute verhindert werden.
Meiner Meinung: Wer als Richter seinen Beruf gewissenhaft ausübt, der braucht vor der Strafverteidigung keine Angst zu haben. Allen anderen macht die Strafverteidigung zu Recht Mehrarbeit... Das ist aber gerade die ihr zugewiesene Aufgabe. Das hat Herr Gnisa nur nicht verstanden.