Sofortvollzug oder gestrecktes Verfahren bei Verkehrsschild (NRW) Bitte helfen :)

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Muirne
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Sofortvollzug oder gestrecktes Verfahren bei Verkehrsschild (NRW) Bitte helfen :)

Beitrag von Muirne »

Liebe Foristen,
kurz vor meinen Prüfungen nochmal ein Problem, das mich umtreibt und ich hoffe so sehr, jemand kann helfen, da ich das ungern falsch machen will.

Es geht darum, dass ein Halteverbot durch Abschleppen der Ordnungsbehörde vollstreckt werden soll.
Die Lösung, die ich habe sagt, dass hier ein Sofortvollzug vorliegt, weil es mangels Festsetzung an einem vollstreckbaren Grund-Va fehlt. Ist das richtig oder ist das vllt irgendeine Mindermeinung?
Und wenn ich ein Schild habe, was stattdessen gleich das Abschleppen mit ankündigt, wäre das eine Festsetzung, sodass die Ordnungsbehörde dann im gestreckten Verfahren abschleppen kann?

Variante: Die Polizei lässt abschleppen. Hier muss ich mir um die Festsetzung keinen Kopf machen, weil das Verkehrsschild nicht von der Polizei stammt, sondern von der Ordnungsbehörde nach StVO, was bedeutet, dass hier mangels Grund-VA der Polizei nur der Sofortvollzug in Betracht kommt. Richtig?
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Re: Sofortvollzug oder gestrecktes Verfahren bei Verkehrsschild (NRW) Bitte helfen :)

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Es geht auf jeden Fall um § 55 II VwVG NRW. Umstritten ist allerdings, woraus genau vollstreckt wird.

Siehe dazu meine Beiträge hier:

Vollstreckung eines Halteverbotsschilds im gek. Verfahren

Die Polizei kann nach hM im gestreckten Verfahren nach § 50 I PolG NRW vorgehen, weil es einer Festsetzung nicht bedarf (regelmäßig ist nach dem PolG NRW gar nicht vorgesehen). Hier stellt sich jedoch das Zuständigkeitsproblem (Lösung: § 11 Nr 3 POG NRW).
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Re: Sofortvollzug oder gestrecktes Verfahren bei Verkehrsschild (NRW) Bitte helfen :)

Beitrag von Muirne »

Vielen Dank :), also ist im ersten Fall tatsächlich wegen mangelnder Festsetzung der Sofortvollzug einschlägig, super.

Bei der Abwandlung bin ich noch nicht ganz weiter. Die Zuständigkeit für die Straßenverkehrsüberwachung ergibt sich ja aus § 11 POG, aber doch damit nicht auch die Zuständigkeit für den Grund-VA (Aufstellen Verkehrsschild macht die Gemeinde)? Aber man kann doch nur einen Grund-VA vollstrecken, für den man auch zuständig war oder soll das durch den § 11 hier mit abgedeckt sein? Ergo müsste man hier dann nicht trotzdem Sofortvollzug wählen, weil der Grund VA als solcher nicht von der Polizei stammt?
Ein Unterschied, ob nun gestreckt oder Sofortvollzug ergäbe sich ja, wenn das Verkehrsschild rechtswidrig wäre, richtig?

Lieben Dank, du rettest meine Abschleppklausur. ;) Leider ist in dem Punkt kein Wissen aus dem Studium hilfreich, weil ich ja Bundeslandwechsler war.
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Re: Sofortvollzug oder gestrecktes Verfahren bei Verkehrsschild (NRW) Bitte helfen :)

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Also die hM macht es so, dass sie die Polizei im gestreckten Verfahren aus dem Verkehrszeichen als Grund-VA vorgehen lässt. Wegen § 11 I Nr 3 POG NRW soll sie zur Vollstreckung dieser Grundverfügung zuständig sein, obwohl sie das Verkehrszeichen nicht selbst aufgestellt hat (Dietlein/Hellermann, Öffentliches Recht in NRW, 6. Aufl 2016, § 3 Rn 256).

Ich halte es aber auch in NRW für durchaus vertretbar, es über den Sofortvollzug zu lösen, wenn man § 11 I Nr 3 POG NRW keine so weitreichende Bedeutung beilegen will.
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Re: Sofortvollzug oder gestrecktes Verfahren bei Verkehrsschild (NRW) Bitte helfen :)

Beitrag von Honigkuchenpferd »

BTW:

Ganz aktuell raus:

http://www.bverwg.de/pm/2018/33
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Re: Sofortvollzug oder gestrecktes Verfahren bei Verkehrsschild (NRW) Bitte helfen :)

Beitrag von Muirne »

Danke, bist der Beste!
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Re: Sofortvollzug oder gestrecktes Verfahren bei Verkehrsschild (NRW) Bitte helfen :)

Beitrag von Tobias__21 »

Honigkuchenpferd hat geschrieben: Freitag 25. Mai 2018, 13:38 BTW:

Ganz aktuell raus:

http://www.bverwg.de/pm/2018/33
Die Entscheidung kenn ich auch!!!!11111elfelf
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Re: Sofortvollzug oder gestrecktes Verfahren bei Verkehrsschild (NRW) Bitte helfen :)

Beitrag von Muirne »

Nochmal eine praktische Frage, die ich oben schon drin hatte, aber ging wohl unter.
Wenn ich diese Schilder hab, auf denen statt nur einem Halteverbot auch noch gleich ein Abschleppwagen mit drauf ist, ist das dann eine Festsetzung, sodass die Gemeinde dann auch im gestreckten Verfahren abschleppen kann? Ich weiß nicht, ob eine Festsetzung durch ein Schild erfolgen kann, aber ich fände das eigentlich logisch, dass in dem Schild die Festsetzung Ersatzvornahme drin steckt.
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Re: Sofortvollzug oder gestrecktes Verfahren bei Verkehrsschild (NRW) Bitte helfen :)

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Muirne hat geschrieben: Freitag 25. Mai 2018, 14:06 Nochmal eine praktische Frage, die ich oben schon drin hatte, aber ging wohl unter.
Wenn ich diese Schilder hab, auf denen statt nur einem Halteverbot auch noch gleich ein Abschleppwagen mit drauf ist, ist das dann eine Festsetzung, sodass die Gemeinde dann auch im gestreckten Verfahren abschleppen kann? Ich weiß nicht, ob eine Festsetzung durch ein Schild erfolgen kann, aber ich fände das eigentlich logisch, dass in dem Schild die Festsetzung Ersatzvornahme drin steckt.
Also mE hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Ich habe das auch noch nie gehört. Die Festsetzung bringt ja zum Ausdruck, dass nunmehr ein bestimmtes Zwangsmittel gegen eine ganz bestimmte Person zur Anwendung kommen soll. Das geht durch das Aufstellen eines Schildes eigentlich nicht. Ich halte das bloß für eine Warnung, was die möglichen Folgen verbotswidrigen Parkens sind.
Tobias__21 hat geschrieben: Freitag 25. Mai 2018, 13:58Die Entscheidung kenn ich auch!!!!11111elfelf
Ich wollte euch da jetzt nicht durch das Verlinken vermeintlich "heißer" Entscheidungen verunsichern. Es sollte nur ein Hinweis sein, dass diese lange diskutierte Frage jetzt geklärt ist. Vielleicht fühlt man sich auch ganz gut, wenn man in der Klausur mit dem BVerwG übereinstimmt. :-w
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Re: Sofortvollzug oder gestrecktes Verfahren bei Verkehrsschild (NRW) Bitte helfen :)

Beitrag von Muirne »

Danke, dann hab ich in der Klausur ne Sache weniger, über die ich nachgrübeln kann. :D Dann lass ich das mit der Festsetzung Schild raus. Klingt nachvollziehbar, dass es nur eine Warnung ist.

Mit dem BVerwG gehen ist immer gut. Vor allem, da das OVG Münster ja auf die Mütze bekommen hat. Ich find alle Hinweise gut, hab ich das auch nochmal in Erinnerung gerufen. :)
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