§ 263 Betrug, oder nicht?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Habe folgendes gefunden:

Tva . Auch die Aussage, ein Rechtsanspruch bestehe, drückt eine
Tatsache aus. Das Vertrauen des Rechnungsempfängers auf die
sachliche und rechtliche Richtigkeit der Rechnung ist schutzwürdig
(Puppe, Anm. JZ 2004, S. 101 ff.).

Rspr.: Die rechtliche Bewertung eines Sachverhalts, welcher eine
Subsumtion von Tatsachen unter Rechtsnormen erforderlich
macht, stellt keine Tatsachenbehauptung dar. Es handelt sich viel
mehr um ein Werturteil, das weder wahr noch falsch sein könne.
Damit ist eine Täuschung i. S. d. § 263 StGB ausgeschlossen,
wenn der Täter (etwa in einer Rechnung) wissentlich fälschlicherweise
behauptet, gegen einen anderen einen Rechtsanspruch
zu haben (OLG Karlsruhe, JZ 2004, S. 101 f.).

Vielleicht hilfts weiter...
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