Ist eine beleidigende Webseite, solange sie erreichbar ist, ein gegenwärtiger Angriff auf die Ehre des Beleidigten? (Sprich notwehrlagebegründend)
Vollendet ist die Beleidigung laut Schönke/Schröder und Nomos, sobald der Erste von ihr Kenntnis nimmt. Leider schweigen sich beide zu Beendigung aus.
Ist diese Art der Beleidigung etwa ein Dauerdelikt? Mir fehlt dafür ein aufrecht gehaltener rechtswidirger Zustand.
Oder besteht natürliche Handlungseinheit, eine neue Beleidigung bei jedem Webseitenaufruf?
Grübele seit Stunden.
(nein, ich will niemanden real wegen sowas verprügeln)
Beleidigende Webseite
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- Kiesela
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