Hab da ein interessantes Problem gefunden!
Angenommen X sieht seinen Arbeitskollegen im Gras schlafen der ihm noch Geld schuldet. Er geht hin und durchsucht seine Taschen nach Geld, da er denkt er könne dieses mit der Schuld verrechnen. Findet aber nur zwei Straßenbahnfahrkarten und belässt diese in den Taschen.
Ich würde versuchten Diebstahl prüfen (§242II, 22, 23 I, 12 II) beim Vorsatz tut sich dann das Problem auf, dass er keinen Vorsatz bezüglich der obj. TBmerkmale hat oder irre ich mich da?
Kommt das Problem eventuell erst bei der rechtswidrigen Zueignungsabsicht?
Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen?
Vorsatzproblem?
Moderator: Verwaltung
-
- Super Power User
- Beiträge: 1086
- Registriert: Sonntag 14. Dezember 2003, 01:35
Das ist ein Problem des Vorsatzes bezüglich der Rechtswidrigkeit. Täter weiss ja hier, dass er einen fälligen, einredefreien Anspruch auf das Geld hat. Er hat daher keinen Vorsatz sich die sache rechtswidrig zuzueignen. Problem hier natürlich dann immer, dass der Täter bei Geldschulden ja eigentlich keinen Anspruch auf genau den einen Geldschein/Münze hat, da der Schuldner ja noch nicht konkretisiert hat.