REchtfertigungsgründe beim Werkzeug, 25 I Alt. 2

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

REchtfertigungsgründe beim Werkzeug, 25 I Alt. 2

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

hat das Werkzeug iSd 25 I Alt. 2 ebenfalls ein Rechtfertigungsgrund gem. § 34?
Ich lese gerade überall nur, dass § 35 in Betracht kommt. Vorliegend möchte X verhindern, dass Y zu Schaden kommt, schafft das auch, damit begeht er aber ein Verbrechen (bzgl A) und das bezweckte Y. hier ist 35 nicht einschlägig, da keine Gefahr für X bestand, daher würde 34 zum schutze des Y in Betracht kommen.X hat keine anderen Handlungsalternativen außer Y zu töten/verletzen ... mhh
kann mir mal kurz jemand auf die Sprünge helfen ?! danke !!!
BlaBla
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 185
Registriert: Mittwoch 14. Januar 2004, 11:55

Beitrag von BlaBla »

1) Wenn der Tatmittler entschuldigt ist (Bsp. Hintermann hat beim TM einen ETB-I hervorgerufen), hat Hintermann idR Tatherrschaft kraft Irrtum (s. Roxin AT II)

2) § 35 erfasst die Fälle des sog. Nötigungsnotstandes. Das sind die Fälle, wenn der Hintermann den Tatmittler nötigt, eine Straftat zu begehen. (s. Roxin AT II, S. 23)

Bsp. zu ):
der HT steht mit einer geladenen Knarre hinter dem TM und nötigt diesen, das Opfer O mit einer Eisenstange zu verkloppen (223, 224). Hier greift zugunsten des TM kein § 32 ein, allerdings § 35.
Antworten