Hallo,
X hat gegnüber Y eine Geldforderung. Er sieht Y im Gras schalfen und nimmt sein Fahrrad, das neben ihm liegt mit um es als Druckmittel zu benutzen.
"Er will Y aufsuchen und ihm erklären, das er das Rad nur zurückbekommt, wenn er zahlt. Er rechnet fest damit das Y dann zahlt, so dass er ihm das Rad - für das er keine Verwendung sieht - sogleich zurückgeben kann."
Mit diesem Plan schiebt er das Rad nach Hause. Bei einigem Nachdenken hält er den Plan nicht mehr für gut und beschließt anders an sein Geld zu kommen. Er lackiert es um und will es dann an Y zurückverkaufen ohne das dieser merkt das es sein Fahrrad ist.
Ich habe den Diebstahl verneint, da X die Enteignungsabsicht fehlt im Moment der Tat fehl.
Wie würdet hier die spätere Planänderung bewerten. Da ist doch dann die Enteignungsabsicht gegeben, oder?
Straflos oder nicht?
Moderator: Verwaltung
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