Frage zum Theorienstreit: bewusste Fahrlässigkeit - dolus eventualis

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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jamind
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Frage zum Theorienstreit: bewusste Fahrlässigkeit - dolus eventualis

Beitrag von jamind »

hey mal eine kurze Frage
baue gerade den bekannten Streit auf. Wo soll ich die jeweiligen Kritikpunkte zu den einzelnen Theorien bringen. Direkt nach der Subsumtion unter den Sachverhalt, nach der Vorstellung der jeweiligen Theorie oder erst am Ende im Streitentscheid ???
mfg
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

im streitentscheid
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Würde ich nicht so pauschal sagen! Bei dieser Thematik gibt es ja sehr viele Theorien. Manche sind dabei so abwegig, dass es wohl leichter ist diese direkt nach der subsumtion ergebnisunabhängig abzulehnen. Natürlich nur, wenn nicht sowieso alle zum gleichen Ergebnis kommen.
Es kommt halt darauf an, ob man eine HA oder Klausur schreibt. Bei der Klausur würde ich die Argumente aber wohl auch erst im "Streitentscheid" bringen.

Eine sehr gute Übersicht zu dieser Problematik findest du übrigens bei Hillenkamp 32. Probleme aus dem AT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

bei diesem umfassenden streit würde ich die Gegenargummente gleich unter die jeweilige Subsumtion packen und im Streitentscheid nur zusammenfasse -der Übersichtlichkeit halber..
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