Einverständliche Fremdgefährdung
Moderator: Verwaltung
Einverständliche Fremdgefährdung
Bestimmt kennt ihr alle das Problem der einverständlichen Fremdgefährdung und den Streit, wie diese zu behandeln ist (1.Ansicht wie Selbstgefährdung, h.L. auf Einwilligungsebene etc.). Das ist alles ganz einfach wenn, das Opfer in die Gefährdung eingewilligt hat, wenn es dies aber nicht getan hat, wo spricht man das dann am besten an und bringt man dann überhaupt den ganzen Streit? Im Prinzip ist er ja dann überflüssig.
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