Einverständliche Fremdgefährdung

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Einverständliche Fremdgefährdung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bestimmt kennt ihr alle das Problem der einverständlichen Fremdgefährdung und den Streit, wie diese zu behandeln ist (1.Ansicht wie Selbstgefährdung, h.L. auf Einwilligungsebene etc.). Das ist alles ganz einfach wenn, das Opfer in die Gefährdung eingewilligt hat, wenn es dies aber nicht getan hat, wo spricht man das dann am besten an und bringt man dann überhaupt den ganzen Streit? Im Prinzip ist er ja dann überflüssig.
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

Wenn T dem O, ohne dass dieser es wollte, mit einem Messer in den Arm sticht und nach seiner Strafbarkeit gefragt ist, habe ich bisher noch nie diesen Streit angesprochen... 8-[
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

würde ich höchstens ansprechen wenn du ne mutmaßlichen Einwilligung vorliegen haben könntest.. ansonsten eher gar nicht.
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