Also ich hab zwei Tatkomplexe aus dem Sv gebildet. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich zb. im ersten Tk. fahrlässige Tötung prüfen kann, wenn der Erfolg des §222 erst "nach dem/im" zweiten Tk. eingetreten ist. Wie kann ich da vorgehen ?
Also angenommen:
1. Tk.: u.a.:
X verletzt Y fahrlässig durch einen Schlag auf den Kopf.
--> §229 (+)
kann ich hier dann schon §222 prüfen, obwohl der Erfolg (des Todes) erst später und durch eine weitere Handlung (Unterlassen) eintritt ?
Denn schließlich ist der Y nicht durch den Schlag an sich gestorben ....
oder darf ich im ersten Tk. nur den §229 prüfen ?
2.Tk.: u.a.
X hilft Y nicht und lässt ihn "links" liegen, woraufhin Y stirbt.
--> §222 (+)
--> §212 wegen Unterlassens (Garantenpflicht) (+)
Aufbauschwierigkeiten
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