ich suche eine möglichst aktuelle entscheidung zur strafvereitelung zu gunsten angehöriger, § 258 VI.
wieso ist die strafvereitelung zu gunsten angehöriger straffrei?
mfg larzerrus1
strafvereitelung zu gunsten angehöriger
Moderator: Verwaltung
Re: strafvereitelung zu gunsten angehöriger
eine Literaturangabe kann ich dir dazu leider nicht geben, kann mir aber vorstellen, dass die Begründung ähnlich zu sehen ist, wie bei § 52 StPO, dass man da eine Aussage nicht verwerten darf, weil der Familienfrieden als vorrangig anzusehen ist - gleiches denke ich, gilt für 258, dass man, wenn man schon nicht für einen nahen Angehörigen aussagen muss, ihn auch nicht dem Staat "ausliefern" muss.larzerrus1 hat geschrieben:
wieso ist die strafvereitelung zu gunsten angehöriger straffrei?
- BuggerT
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Ich weiß es auch nicht mit letzter Sicherheit. Bei einer Strafvereitelung zugunsten Angehöriger befindet sich der Täter aber in einer extremen psychischen Situation, ähnlich einer Notstandslage. Daher scheint es gerechtfertigt, ihn straffrei ausgehen zu lassen.
Möglicherweise könnte man sogar den nemo-tenetur-Grundsatz in diese Richtung weiterdenken, wobei ich das eher für etwas weiter hergeholt erachte.
Genaueres weiß ich aber auswendig auch nicht. Und es ist verdammt spät, ich bin verdammt müde .
grtz
BuggerT
Möglicherweise könnte man sogar den nemo-tenetur-Grundsatz in diese Richtung weiterdenken, wobei ich das eher für etwas weiter hergeholt erachte.
Genaueres weiß ich aber auswendig auch nicht. Und es ist verdammt spät, ich bin verdammt müde .
grtz
BuggerT