V verkauft dem K unter Eigentumsvorbehalt ein Pferd. Da K nicht die notwendigen Raten zahlt, tritt V vom Vertrag zurück und verlangt die Herausgabe des Pferdes.
K windet sich und versucht V zu überreden, doch noch einer Ratenzahlung zuzustimmen. V lehnt ab und verlangt erneut die Herausgabe.
Nun behauptet K – wahrheitswidrig – das Tier sei vor zwei Monaten leider verstorben. Würde K das im gerichtlichen Verfahren behaupten, läge zweifelsfrei ein Prozessbetrug vor.
WIe sieht dies im außergerichtlichen Verfahren aus? Betrug?
Betrug?
Moderator: Verwaltung
...und V glaubt dem K..(IRRTUM) und unterlässt danach die Verfügung über den Herausgabeanspruch...welches unmittelbar zu einem SCHADEN führt.Allerdings muss man den beziffern, hier Herausgabeanspruch gegen K als unwilliger schuldner vor der Täuschung und danach das gleiche, gesteigert um die unwissenheit des V...Wenn du richtig punkten willst wirfst du dann die #Frage auf ob Kenntnis einer Forderung ein vermögenswerter Bestandteil ist, if - mit der hm musste dir was einfallen lassen worin der schaden sonst liegt.. der 985 besteht ja weiterhin..
zudem wenn V schandesersatz bekommt dann könnte schaden kompensiert sein..
zudem wenn V schandesersatz bekommt dann könnte schaden kompensiert sein..