Hallo,
ich habe folgendes kleines Problem:
Wenn jemand sein eigenes Schreiben vordatiert, um noch eine bestimmte Frist zu erreichen, begeht er ja keine Urkundenfälschung, da er keine unechte Urkunde herstellt. Es handelt sich hierbei lediglich um eine schriftliche Lüge. Könnte er sich trotzdem anderer Straftaten schuldig gemacht haben?
Vielen Dank
Urkundenfälschung
Moderator: Verwaltung