§ 315a- Dienstvorschrift als Rechtsvorschrift?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Sonne
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§ 315a- Dienstvorschrift als Rechtsvorschrift?

Beitrag von Sonne »

Hallo an alle,

erstmal muß ich sagen, daß es schön ist, daß wir wieder "miteinander diskutieren" können.

Nun aber meine Frage...

Ist die Dienstvorschrift eines Bahnbeamten, wenn seine Gesellschaft privat organisiert ist, eine Rechtsvorschrift gemäß § 315a StGB?

Hier dazu meine theoretischen Gedankengänge:
- Dienstvorschrift könnte ein interner Verwaltungsakt nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz sein, solange sie den Beamten nur in seiner beruflichen Tätigkeit betreffen würde und nicht in seinem persönlichen Bereich=dann wäre sie keine Rechtsvorschrift oder Verordnung, sondern lediglich verwaltungsrechtliche Vorschrift und nicht von § 315a erfaßt.

Dienstvorschrift könnte sich aber auch nach Eisenbahnverordnung oder Ordnung über den Bau und Betrieb von Eisenbahnen richten und wäre damit nicht mehr nur ein reiner Verwaltungsakt sondern möglicherweise doch von § 315a erfaßt.

Ich freue mich auf alle Ideen.

Sonne
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Verwaltungsvorschrift?

Beitrag von Sonne »

Hallo,

"das Forum" findet mein Problem anscheinend genauso schwer wie ich. Einerseits ist das irgendwie gut, weil ich dadurch weiß, daß ich keine überflüssige Frage gestellt habe. Andererseits natürlich auch schade. Deshalb hier noch eine anschließende Frage. Habe ich recht, wenn ich sage, dass das Verwaltungsrecht hier sowieso nicht gelten kann oder gibt es da auch Ausnahmen? Vielleicht macht euch diese Frage die Beantwortung des ersten Teils leichter. Es würde mich jedenfalls freuen.
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