Fall:
A fährt mit dem Auto den C an ( zb weil A viel zu schnell gefahren ist ), desweiteren ist in dem Auto auch noch ein Beifahrer B.
Bei A lässt sich eine Garantenstellung aus Ingerenz begründen, ich frage mich nun, ob auch diese Garentenstellung für den B gilt ? ( der hat ja eigentlich außer, dass er im Auto saß, sich nicht pflichtwidrig verhalten )
Wenn B zu A gesagt hast: " Hey du lahme S** ,drück doch mal das Gaspedal durch" ist er auch Garant. Sonst nicht. Höchstens er ist mit C verwandt oder so.