Garantenstellung

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Garantenstellung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Fall:
A fährt mit dem Auto den C an ( zb weil A viel zu schnell gefahren ist ), desweiteren ist in dem Auto auch noch ein Beifahrer B.

Bei A lässt sich eine Garantenstellung aus Ingerenz begründen, ich frage mich nun, ob auch diese Garentenstellung für den B gilt ? ( der hat ja eigentlich außer, dass er im Auto saß, sich nicht pflichtwidrig verhalten )
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn B zu A gesagt hast: " Hey du lahme S** ,drück doch mal das Gaspedal durch" ist er auch Garant. Sonst nicht. Höchstens er ist mit C verwandt oder so.
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

Keine Garantenstellung.
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Wozu überhaupt Garantenstellung? Zunächst muss man die Strafbarkeit wegen aktivem Tun untersuchen.

Dann erübrigt sich evtl. jede Diskussion einer Garantenstellung.


grtz
BuggerT
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