probleme bei nothilfe?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

probleme bei nothilfe?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich habe folgernden fall:

b entführt frau j, weil sein bruder a unschuldig zu lebenslanger haft verurteilt wurde.

A. rechtswidrigkeit:

1. nothilfe § 32 (-)
2. § 34

B. schuld
- § 35


was ist nothilfe und ist die entführung ein gegenwärtiger angriff i.s.v § 33? wie würdet ihr die nothilfe verneinen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

also in dem Fallbsp. müsste ja wohl die Verurteilung des Bruders ein gegenwärtiger rw Angriff sein und nicht die Entführung.
Nothilfe an sich heißt, dass gegen einen Dritten ein rw Angriff vorliegt, den man abwehrt.
Aber das kann hier wohl nicht dein Ernst sein, das annehmen zu wollen :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich stimme tanja voll und ganz zu.

jedermanns rechtsgüter sind notwehrfähig. steht das verteidigte rechtsgut einem anderen zu, so spricht man von nothilfe.

jedoch kann und darf man in dem fallbeispiel keinesfalls von einem zu verteidigenden rechtsgut ausgehen.
Deus Ex Machina
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Registriert: Montag 22. August 2005, 18:08

Beitrag von Deus Ex Machina »

Ich würde die Nothilfe direkt in einem Satz mit dem Hinweis verneinen, dass sie nur anwendbar ist, wenn nicht in Rechtsgüter Dritter (= der Frau) eingegriffen wird. So spart man sich auch - im Endeffekt sinnlose - Probleme, die in dieser Unschuldskonstellation nicht ohne sind (Vgl. LK-Spendel Rn. 105 ff.)
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