Strafbarkeit zu Lasten Dritter bei Körperverletzung

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Strafbarkeit zu Lasten Dritter bei Körperverletzung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

A bedroht K mit einer Waffe. Ks Frau (KF) kommt hinzu und erleidet durch die Bedrohung ihres Mannes einen Schock. Strafbarkeit zu Lasten As? Im Urteil steht, daß A den Schock KFs billigend in Kauf genommen hat und er dies nach allgemeiner Lebenserfahrung auch vorhersehen konnte.
Wo liegt hier das Problem und wo prüfe ich das? Ich komm hier nicht weiter und bitte um Hilfe.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Schock erleiden = Körperverletzung 223
wegen psych. Einwirken reicht, wenn KV als Folge; siehe auch http://www.ra-kotz.de/telefonterror.htm (Verwaister Link automatisch entfernt)
logischerweise prüfe ich das dann im Vorsatz :D (billigend in Kauf nehmen, vorhersehen = subj. Merkmale)
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