Hallo,
A bedroht K mit einer Waffe. Ks Frau (KF) kommt hinzu und erleidet durch die Bedrohung ihres Mannes einen Schock. Strafbarkeit zu Lasten As? Im Urteil steht, daß A den Schock KFs billigend in Kauf genommen hat und er dies nach allgemeiner Lebenserfahrung auch vorhersehen konnte.
Wo liegt hier das Problem und wo prüfe ich das? Ich komm hier nicht weiter und bitte um Hilfe.
Strafbarkeit zu Lasten Dritter bei Körperverletzung
Moderator: Verwaltung