folgender kleiner Fall:
A und B sind im Wald und haben Streit. In der Folge des Streites erschlägt A den B. A lässt die Leiche des B dann einfach dort im Wald liegen.
Jogger J kommt vorbei, sieht die Leiche und nimmt sie mit, da er sie anhand ihres Personalausweises identifizieren kann und beschliesst der Frau des B vorzugaukeln er hätte den B entführt und will Lösegeld erpressen.
Starfbarkeit des J?
"Diebstahl einer Leiche"
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- BuggerT
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Bei einem möglichen Diebstahl liegt das Problem darin, ob die menschl. Leiche eine eigentumsfähige Sache ist. Dazu findest du in jedem Lehrbuch was .
Eine Ansicht verneint bereits die Sachqualität. Allerdings soll etwas anderes gelten, wenn die Leiche nicht zur Bestattung bestimmt ist.
Die h.M. bejaht die Sachqualität der Leiche, hält sie aber grundsätzlich nicht für eigentumsfähig, außer die Leiche ist nicht zur Bestattung bestimmt.
grtz
BuggerT
Eine Ansicht verneint bereits die Sachqualität. Allerdings soll etwas anderes gelten, wenn die Leiche nicht zur Bestattung bestimmt ist.
Die h.M. bejaht die Sachqualität der Leiche, hält sie aber grundsätzlich nicht für eigentumsfähig, außer die Leiche ist nicht zur Bestattung bestimmt.
grtz
BuggerT
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