"Diebstahl einer Leiche"

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

"Diebstahl einer Leiche"

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

folgender kleiner Fall:

A und B sind im Wald und haben Streit. In der Folge des Streites erschlägt A den B. A lässt die Leiche des B dann einfach dort im Wald liegen.
Jogger J kommt vorbei, sieht die Leiche und nimmt sie mit, da er sie anhand ihres Personalausweises identifizieren kann und beschliesst der Frau des B vorzugaukeln er hätte den B entführt und will Lösegeld erpressen.

Starfbarkeit des J?
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Bei einem möglichen Diebstahl liegt das Problem darin, ob die menschl. Leiche eine eigentumsfähige Sache ist. Dazu findest du in jedem Lehrbuch was :wink2:.

Eine Ansicht verneint bereits die Sachqualität. Allerdings soll etwas anderes gelten, wenn die Leiche nicht zur Bestattung bestimmt ist.

Die h.M. bejaht die Sachqualität der Leiche, hält sie aber grundsätzlich nicht für eigentumsfähig, außer die Leiche ist nicht zur Bestattung bestimmt.



grtz
BuggerT
Sonne
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Beitrag von Sonne »

Betrug würde ich hier zumindest auch noch anfangen zu prüfen, weil der Täter wahrscheinlich der oder auch andere Dinge haben will (sachlicher Betrug ). Je nachdem was der Sachverhalt sagt entweder als Versuch oder in Vollendung.

Und dann, gerade wegen der Täuschung, das vortäuschen einer Straftat.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Und wie du ja schreibst, er will "erpressen". Wenn er also das Vorhaben durchführt, ist auch Erpressung zu prüfen. Dann kommt der Streit um die Vermögensverfügung/vis absoluta ins Spiel.
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Je nach dem könnte man vielleicht noch mit einem Satz auf § 168 StGB eingehen; aber nicht mehr!! Keinesfalls sind da größere Ausführungen nötig - imho.


grtz
BuggerT
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