§ 288

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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fritzCard
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§ 288

Beitrag von fritzCard »

Eine Frage zu § 288 - Vereiteln der Zwangsvollstreckung: Schuldner schuldet dem Gläubiger Geld (Titel hat dieser) - durch PfÜB wurde Mietzins für eine Wohnung gepfändet. Der Schuldner schliesst nun mit den Mietparteien einen neuen Mitvertrag auf einen anderen Namen, so dass die Miete künftig auf ein anderes Konto geht.

Neben der Urkundenfälschung liegt hier § 288 vor. Ich bin unsicher, ob ich bei mehreren Monaten, wo das so geht, Tateinheit annehmen soll (ein Vorsatz durch den einen Mietvertrag) oder Tatmehrheit, weil jeden Monat das Geld auf ein andres Konto geht.

Ich neige zu Ersterem, komme dann aber zu der Frage, wie das ist, wenn der Schuldner das Spiel dann noch mit andern Gläubigern treibt: also immer ein paar Monate den Gläubiger befriedigen, dann den nächsten, dafür den vorigen leer ausgehen lassen.

Danke für Anregungen.
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