Zoophilie – Verbot - Gesetz?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

Zoophilie – Verbot - Gesetz?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,
ich habe Euer Forum gefunden weil ich auf der suche nach Antworten in einer ganz speziellen Frage bin.

Frage kurz und knapp: Kann man ein Gesetz gegen Zoophilie durchsetzen?


Wie komme ich darauf?

Mir sind vorgestern so ein paar Leute begegnet die von einem komischen Tierschutzverein kamen und die haben mir etwas erzählt über Zoophilie, was sexuelle Handlungen mit Tieren bedeutet, und das sie Unterschriften sammeln die sie Horst Köhler schicken wollen, damit irgendwann ein Verbot der Zoophilie ins Tierschutzgesetz aufgenommen würde.

Nun hab ich da nicht unterschrieben weil ich nichts unterschreibe von dem ich keine genaue Ahnung habe... drum bin ich jetzt im Internet herumgesurft und habe mir so einige Seiten durchgelesen – die des besagten Vereins, aber auch Seiten von Zoophilen und eine eines Psychologen.

Mir ist aufgefallen das der Verein das Gesetz sehr auf Moralität stützen will. Meines Wissens kann man so ein Gesetz aber wenn überhaupt doch nur auf Fakten, ermittelt durch Studien, stützen – also, das ein Tier Schaden nimmt, wenn es sexuell berührt wird – oder habe ich da was falsch verstanden?

Ich möchte jetzt kein subjektives Urteil abgeben ob diese Handlungen der Zoophilen nun moralisch vertretbar sind oder nicht ... aber gerecht ist es doch nun auch nicht, wenn man etwas verbietet, von dem man gar nicht weiß ob es überhaupt schädlich für das Tier ist. So auf gut Glück Gesetze machen, fände ich dann doch sehr heikel für unser Rechtssystem.

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen, was die Grundsatzfragen betrifft.

Schöne Grüße

(schönes Forum – nebenbei bemerkt – echt Klasse)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Es kommt nicht darauf an, ob es schädlich für das Viech ist, sondern ob unsere Gesellschaft das moralisch möchte.

Wikipedia:
Sexuelle Kontakte zwischen Tieren und Menschen waren in Deutschland durch § 175b StGB verboten:

Die Strafbarkeit wurde 1969 durch die Große Strafrechtsreform aufgehoben. Gewisse Grenzen setzen hier natürlich weiterhin die Tierschutzgesetze und, falls es sich um fremde Tiere handelt, Gesetze gegen Hausfriedensbruch (§123) und Sachbeschädigung (§303).

Die Verbreitung pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, ist aber strafbar nach §184a StGB. Der Besitz hingegen ist erlaubt.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

JM hat geschrieben:Es kommt nicht darauf an, ob es schädlich für das Viech ist, sondern ob unsere Gesellschaft das moralisch möchte.
Diese Ansicht halte ich für bedenklich, da das Strefrecht nicht die Sittlichkeit sondern Rechtsgüter schützt.

Es ist also zu fragen, ob bei sexuellen Handlungen an Tieren Rechtsgüter verletzt werden.

Sofern man von einer nachweisbaren Schädigung der Tiere ausgehen könnte, wird man eine Eigentumsverletzung in Betracht ziehen können. Dies jedoch nur, sofern die Tiere im Eigentum von Menschen stehen. Dann wäre eine Sachbeschädigung opportun. Problematisch sieht die Sache bei herrenlosen Tieren aus.

Welche Rechtsgüter hierbei betroffen sind, kann ich nicht sagen, da ich mich im Tierschutzrecht nicht auskenne. Jedoch könnte man mal recherchieren, welches Rechtsgut von § 17 TierSchG geschützt wird. Das geht wohl in die gleiche Richtung.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Moral unserer Gesellschaft ist auch oft ein schützenswertes Gut (--> öffentliche Ordnung im Ö.-Recht). Inzest ist nicht nur verboten, weil evtl. entstehende Kinder genetische Schäden haben können. Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer existiert nur, weil Hitler Autofan war und diese Täter ganz besonders hart bestrafen wollte (vgl. das Strafmaß, heute noch!) Die Verbreitung von Pornografie ist dem Grundsatz nach strafbar. Eben weil Pornografie auch "unerwünscht" ist. Ebenso ist es mit sodomistischen Bildern.

Der Schaden an den Tieren ist dagegen meines Erachtens nach unwichtig, wenngleich über 303 und TierSchG schützbar.
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

JM hat geschrieben:Die Moral unserer Gesellschaft ist auch oft ein schützenswertes Gut (--> öffentliche Ordnung im Ö.-Recht). Inzest ist nicht nur verboten, weil evtl. entstehende Kinder genetische Schäden haben können. Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer existiert nur, weil Hitler Autofan war und diese Täter ganz besonders hart bestrafen wollte (vgl. das Strafmaß, heute noch!) Die Verbreitung von Pornografie ist dem Grundsatz nach strafbar. Eben weil Pornografie auch "unerwünscht" ist. Ebenso ist es mit sodomistischen Bildern.

Der Schaden an den Tieren ist dagegen meines Erachtens nach unwichtig, wenngleich über 303 und TierSchG schützbar.
Sehr richtig.

Das Strafrecht schützt z.B. auch allein die Tatsache, dass sich jemand durch sexuelle Handlungen gestört fühlen könnte, vgl. 183a StGB.
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Außerdem (Killer-Argument): früheres Verbot der Homosexualität zwischen erwachsenen Männern. Wem hat denn die homosexualität geschadet??! Es ging - und es geht! - im Strafrecht darum, die christlich-abendländischen Werte zum aktuellen Zeitpunkt zu schützen. Der Schutz der Rechtsgüter (die im Übrigen erst durch unsere moralisch geprägte rechtsordnung definiert werden) ist dann der 2. Schritt.
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Volki
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Beitrag von Volki »

JM hat geschrieben:Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer existiert nur, weil Hitler Autofan war und diese Täter ganz besonders hart bestrafen wollte (vgl. das Strafmaß, heute noch!)
Anm, oftopic: Du meinst das Autofallengesetz von '36 ("Wer in räuberischer Absicht eine Autofalle stellt, wird mit dem Tode bestraft")? Das wurde nur erlassen, weil Hitler auch Max Götze hängen sehen wollte, der gemeinsam mit seinem Bruder Walter, der wegen Mordes aufgeknüpft worden war, in und um Berlin mehrere Autofahrer überfallen hat. Hier hat also eher Führers "gesundes Volksempfinden" zugeschlagen, weniger ein Autofan Adolf, der zumal bekanntlich gar keinen [brüller]Führerschein[/brüller] hatte. Das Gesetz ist nach dem Krieg vom Kontrollrat kassiert worden. Den "Nachfolger" 316a gibt es erst seit den 50ern, als sich mit einsetzender Massenmotorisierung ein Grund für eine Qualifizierung in dieser Richtung fand. Fiese Federn wittern da natürlich den fauligen Odem der braunen Pest. Ich persönlich finde die Strafandrohung gar nicht so unangebracht, wenn man bedenkt, das es auch sonst für 'nen gepflegten Straßenraub stets die vollen Handvoll gibt und die Gefährdung Unbeteiligter bei Vollendung des 316a erheblich sein kann.
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
--
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hm... das überzeugt mich aber nicht so ganz.

Bei einer Petition für ein Gesetz gegen Homosexualität würde ich auch nicht unterschreiben, weil ich Homosexualität unmoralisch finden würde, sondern wenn überhaupt, dann weil ich wüsste das dabei Menschen zu Schaden kommen.
Denn der Mensch und sein Wohl wiegt mir mehr als die bloße Annahme etwas sei unmoralisch und damit des Teufels - das ist mir zu mittelalterlich.
Vieles was Einwanderer hierzulande mit Tieren machen ist auch für uns unmoralisch - Schächten zum Beispiel - trotzdem dürfen diese Leute sowas tun.

Ich denke mir das wir alle durch die aktuellen Regelungen doch genug geschützt sind – also „Erregung öffentlichem Ärgernisses“ und dem „Tierschutzgesetz“ in seiner jetzigen Form.
Muss man denn da noch einen moralischen Riegel anbringen, nur damit er angebracht wurde?

Außerdem habe ich mir diese Nacht ein paar Gedanken dazu gemacht: Was wenn diese Form der Vorliebe gar nicht zwangsläufig schädlich für ein Tier wäre – oder noch anders – das Tier sogar so etwas mit einem Menschen anstreben kann?
Wenn dem so wäre und man verböte diese Handlungen – was erreicht man damit denn?
Diese Leute machen damit auch trotz Verbot weiter und vielleicht muss man da einfach nur mehr differenzieren zwischen Tierquäler und diesen Leuten.

Wenn man die Seiten der Zoophilen so liest kommt man schon auf die Idee das es vielleicht bei denen anders zu geht als man sich das so vorstellt. Bei mir zumindest ist das so.

Ich habe jetzt drei Tage intensiv gesucht und im Netz geforscht, aber ich habe keine Studie gefunden die belegen würde das Tiere dabei psychischen Schaden nehmen.

Nur weil etwas unmoralisch ist muss man gleich ein Gesetz erlassen?
Irgendwo habe ich mal etwas von einem §175 gelesen – gibt es den eigentlich noch oder was ist damit?

Grüße vom verwirrten Rynnertau
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also, dann oute ich mich mal: Ich finde es richtig, sodomistische Bilder verbieten zu lassen, ich finde es richtig, dass Inzest verboten ist. Wer das gerne möchte, der kann gern zum Psychologen gehen und das kurieren lassen.

Schei** egal, ob die Viecher Schaden nehmen. Wer statt mit einem Menschen Sex mit einem Tier will, der gehört behandelt. Und: nein, Du kannst jedes Schaf und HÜhnchen poppen, wenn Du magst, es ist nict mehr verboten. Nur das foto machen und verkaufen davon ist böse. :D
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Beitrag von ProstG! »

JM hat geschrieben:Also, dann oute ich mich mal: Ich finde es richtig, sodomistische Bilder verbieten zu lassen, ich finde es richtig, dass Inzest verboten ist. Wer das gerne möchte, der kann gern zum Psychologen gehen und das kurieren lassen.

Schei** egal, ob die Viecher Schaden nehmen. Wer statt mit einem Menschen Sex mit einem Tier will, der gehört behandelt. Und: nein, Du kannst jedes Schaf und HÜhnchen poppen, wenn Du magst, es ist nict mehr verboten. Nur das foto machen und verkaufen davon ist böse. :D
Wobei man zugeben muss, dass es nicht wirklich logisch ist, eine Handlung zu legalisieren, Ihre Abbildung aber unter Strafe zu stellen...
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Beitrag von dionysos »

Rynnertau hat geschrieben:Nur weil etwas unmoralisch ist muss man gleich ein Gesetz erlassen?
Irgendwo habe ich mal etwas von einem §175 gelesen – gibt es den eigentlich noch oder was ist damit?

Grüße vom verwirrten Rynnertau
Guckst du hier: http://sorminiserv.unibe.ch:8080/tools/ainfo.exe?Command=ShowPrintText&Name=bv006389 (Verwaister Link automatisch entfernt)

Das beste BVerfG-Urteil von allen! :)
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Beitrag von TaxMan »

der § 175 wurde zum glück abgeschafft ... sonst wäre köln die reinste strafvollzugsanstalt :D
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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Beitrag von Bart Wux »

Rynnertau hat geschrieben:Wenn man die Seiten der Zoophilen so liest kommt man schon auf die Idee das es vielleicht bei denen anders zu geht als man sich das so vorstellt.
Wenn man deren Seiten liest, kriegt man das Gefühl ein Perverser zu sein, weil man auf menschliche Titten steht statt auf Hunde-Zitzen...
wobei die Werteordnung in dem Falle ehrlich gesagt nicht meiner Ansicht entspricht...meine Katze darf ich ficken, meine Schwester nicht...einem 17jährigen darf ich keinen Porno anbieten, aber meinem Hund einen blasen, kein Problem...
Wobei: Wenn irgendwo ein kleines Kätzchen auf der Straße hockt...jeder will hin und es streicheln, umarmen und knuddeln...wenn ich das mit einem Menschen mache, heißt das Vorspiel...
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Robert Underdunk Terwilliger
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also um es jetzt mal gänzlich "unjuristisch" auszudrücken:
Das Poppen von Tieren soll erlaubt sein? Kann ich mir nicht ganz vorstellen.

Und jetzt wieder juristisch:
Man muß die straf- und zivilrechtlichen Aspekte natürlich trennen.

Zivilrecht
Auf jeden Fall bleibt Raum für Schadenersatzansprüche, sofern das Tier Schaden nimmt. Tiere sind zwar keine Sachen, werden aber gem. § 90a BGB gleich behandelt.

Wird z. B. mein Hund vom Nachbarn penetriert und erleidet dabei eine Schädigung des Rektums, so sind Behandlungskosten natürlich zu ersetzen. Vielleicht auch noch ein eventueller Wertverlust. Aber verboten ist es dadurch nicht.

Allerdings fällt der zivilrechtliche Teil weg, sobald es sich um eigene Tiere handelt.

Strafrecht
Eine Vorschrift im StGB ist mir zumindest nicht bekannt. Somit bleiben doch nur Ordnungswidrigkeiten und ähnliche Verstöße. Öffentliches Ärgernis? Wird die Handlung am "heimischen Herd" vorgenommen, bietet sich dafür auch kein Anhaltspunkt.

Tierschutz
Keine Ahnung was da alles geregelt ist :D
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Bart Wux
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Beitrag von Bart Wux »

DannyBln hat geschrieben:Also um es jetzt mal gänzlich "unjuristisch" auszudrücken:
Das Poppen von Tieren soll erlaubt sein? Kann ich mir nicht ganz vorstellen.
Sagen wir doch lieber, es ist nicht unter Strafe verboten. Allerdings erfahren diese Menschen genug Verachtung, sobald Dritte von ihrer Vorliebe erfahren, im Prinzip straft sie also schon die Gesellschaft. Und das wird man auch nicht abstellen können, denn bei einem nicht zoophilen auf Toleranz für, despektierlich gesagt, Kanichenpopper zu hoffen, dürfte zu viel verlangt sein. Meines Erachtens auch ist das so auch durchaus ok, man muß vielleicht nicht alles ins Gefängnis stecken, aber tolerieren und akzeptieren muß man ja auch nicht jeden Scheiß, den Leute machen...
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Robert Underdunk Terwilliger
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