§ 211 - Verdeckunsabsicht

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

§ 211 - Verdeckunsabsicht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich wiederhole gerade Mord und frage mich...

wenn ich auf der Flucht von meinem Banküberfall einen Polizisten erschieße, weil ich denke der sucht mich schon, der Polizist aber nur zufälllig in der Gegend ist, ist das dann Mord mit dem Merkmal "Verdeckunsabsicht"?
Ich gehe ja, wenn ich schieße davon aus, dass er schon bescheid weiß... also ist die Tat nicht mehr zu "verdecken"!?! Oder?

Kann mir jemand dazu vielleicht eine Fundstelle angeben an der das mal vernünftig erläutert wird!?

Besten Dank!
egal
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 799
Registriert: Freitag 20. Februar 2004, 15:26

Beitrag von egal »

Soweit ich weiß, fällt unter Verdeckungsabsicht auch die Angst gefasst zu werden.

Allerdings habe ich gerade keine Quelle parat...
Benutzeravatar
Claudia
Moderatorin
Moderatorin
Beiträge: 1786
Registriert: Mittwoch 24. August 2005, 17:56
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Beitrag von Claudia »

Wenn die Polizei insgesamt schon über die Tat Bescheid weiß und nicht nur der einzelne Polizist, dann würde ich auch das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht ablehnen. Vielleicht ein sonstiiger niedriger Beweggrund??

Fundstelle weiß ich leider auch keine dazu.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Schon der Wortlaut der Verdeckungsabsicht läßt meines Erachtens darauf schließen, daß es bei diesem Mordmerkmal vor allem auf das subjektive Element ankommt. Nicht umsonst hat die Rechtsprechung die Verdeckungsabsicht als gesetzlich besonders hervorgehobene Form des niederen Beweggrundes qualifiziert. Ob die Polizei tatsächlich schon von einer Täterschaft weiß, kann also dahinstehen.
Benutzeravatar
dionysos
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2673
Registriert: Freitag 20. Februar 2004, 20:44
Ausbildungslevel: RRef

Re: § 211 - Verdeckunsabsicht

Beitrag von dionysos »

Don Corleone hat geschrieben:Ich wiederhole gerade Mord und frage mich...

wenn ich auf der Flucht von meinem Banküberfall einen Polizisten erschieße, weil ich denke der sucht mich schon, der Polizist aber nur zufälllig in der Gegend ist, ist das dann Mord mit dem Merkmal "Verdeckunsabsicht"?
Keine Rechtsberatung! Ein Anwalt deines Vertrauens wird dir deine Fragen... :)
Benutzeravatar
Claudia
Moderatorin
Moderatorin
Beiträge: 1786
Registriert: Mittwoch 24. August 2005, 17:56
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Beitrag von Claudia »

ChristianS hat geschrieben:Schon der Wortlaut der Verdeckungsabsicht läßt meines Erachtens darauf schließen, daß es bei diesem Mordmerkmal vor allem auf das subjektive Element ankommt. Nicht umsonst hat die Rechtsprechung die Verdeckungsabsicht als gesetzlich besonders hervorgehobene Form des niederen Beweggrundes qualifiziert. Ob die Polizei tatsächlich schon von einer Täterschaft weiß, kann also dahinstehen.
Das stimmt natürlich. Vielleicht habe ich mich oben etwas unglücklich ausgedrückt.

Die Unterscheidung, ob der Täter glaubt seine Tat sei insgesamt schon bekannt oder er glaubt nur ein einzelner Polizist weiß davon, macht aber auch auf rein subjektiver Ebene Sinn.

Nur in letzterem Fall kann der Täter ja wirklich die erfolgsbezogene Absicht haben, die Tat zu verdecken. Andernfalls ist der Schuss auf einen einzelnen Polizisten höchstens dazu geeignet die Flucht zu ermöglichen und nicht dazu die begangene Tat zu verdecken.
Antworten