Hallo,
ich hab eine kleine Frage zur fahrlässigen Mittäterschaft. Weiß irgendjemand, wo ich diesen Meinungsstreit in meinem Gutachten bringe?
Bringe ich ihn vor der Prüfung der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung/Erfolg/Kausalität/Vorhersehbarkeit, oder erst anschließend.
In einem Lehrbuch hab ich gelesen, dass man diesen Meinungsstreit im Rahmen der Kausalität erwähnen sollte. Dies macht aber für meinen Fall keinen Sinn, da die Handlungen der 2 Mittäter beide unstreitig für den Erfolg kausal sind.
fahrlässige Mittäterschaft
Moderator: Verwaltung
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hallo,
ich würde das folgendermaßen machen:
zunächst mal die obj. tbmerkmale prüfen. du wirst wohl zwangsläufig dann bei der kausalität feststellen, dass nur beide Handlungen für den Erfolg kausal sind . aus dem grund muss dann logischerweise eine mittäterschaft vorliegen.
Dann prüfst du die VSS der Mittäterschaft unter der überschrift "Verwirklichung des Gesamttatbestandes in fahrlässiger Mittäterschaft". Hier wirfst Du dann die Frage auf, ob eine fahrlässige Mittäterschaft überhaupt möglich ist.
noch eins zum schluss: schließ dich bitte nicht der meinung an, dass eine fahrlässige mittäterschaft möglich ist. ich finde diese ansicht so was von daneben und mit dem gesetz nicht zu vereinbaren.
gruss, huckster
ich würde das folgendermaßen machen:
zunächst mal die obj. tbmerkmale prüfen. du wirst wohl zwangsläufig dann bei der kausalität feststellen, dass nur beide Handlungen für den Erfolg kausal sind . aus dem grund muss dann logischerweise eine mittäterschaft vorliegen.
Dann prüfst du die VSS der Mittäterschaft unter der überschrift "Verwirklichung des Gesamttatbestandes in fahrlässiger Mittäterschaft". Hier wirfst Du dann die Frage auf, ob eine fahrlässige Mittäterschaft überhaupt möglich ist.
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gruss, huckster
- BuggerT
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@ buggert
http://www.jurawelt.com/studenten/skrip ... tylelite=1
mit weitergehenden literaturhinweisen.
gruss, huckster
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