aufbauschema zu § 138 Nr. 7

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

aufbauschema zu § 138 Nr. 7

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich brauche dringend ein aufbauschema zu § 138 )Nr. 7). bitte keine verweise auf joecks o.ä., weil ich sie nicht zur verfügung habe, denn ich komme erst wwieder in zwwei wochen zur bib.

wäre nett, wenn einer es z.b. aus dem joecks, hierher posten könnte.


mfg larzerrus1 :-x
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

A. TB
I. obj TB
1) Tatsituation
a) Vorhaben/ Ausführung einer Katalogtat
b) glaubhafte Kenntnis
c) Zeitpunkt der Tatbegehung
2. Tathandlung
a) unterlassen der gebotenen Anzeige
b) an BEhörde/ Betroffenen
c)rechtzeitig
d) TB_ Ausschluss: Verhinderungder Tat
II. Subj. TB
a) Vorsatz bzgl. I 1-2
bei LEichtfertigkeit bzgl. I 2


so ungefähr ...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

greift 138 nur bei zukünftigen oder auch bei begangenen taten, die noch andauern, z.b. geiselnahme.


mfg :-x
Deus Ex Machina
Noch selten hier
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Registriert: Montag 22. August 2005, 18:08

Beitrag von Deus Ex Machina »

Nach deutlich h.M. besteht bei Dauerdelikten Anzeigepflicht bis zur Beendigung der Katalogtat, also auch über den bloßen Erfolg hinaus.

Bei der Geiselnahme ist die Tat also beendet, wenn die Geisel wieder frei ist.
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