objektive Zurechenbarkeit

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

objektive Zurechenbarkeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

A bedroht K mit einer Waffe. Ks Frau beobachtet dies und erleidet beim Anblick der Bedrohung einen Nervenzusammenbruch.

Frage ist das noch objektiv zurechenbar, wenn § 223 zulasten der Frau prüfe. Wo finde ich ähnliche Fälle zu der Thematik.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

§ 223 scheidet schon an der subj. Seite aus. A hat - wenn er K bedroht - keinen Vorsatz. Also kommt schon mal nur eine fahrl KV in Betracht.
Benutzeravatar
Bonnvoyage
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1207
Registriert: Montag 5. April 2004, 18:48

Beitrag von Bonnvoyage »

Und 229 würde ich an der objektiven Voraussehbarkeit scheitern lassen. Wer kann denn ahnen, dass die Frau dann einfach umkippt. Es sei denn im SV steht drin, dass sie labil ist oder so :).

Bonny
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

§223 scheidet mangels Vorsatz, wie Glen gesagt hat aus und §229 scheiter ja an der obj. Vorhersehbarkeit. Wollte eigentlich nur mal sagen, dass es bei solchen Fällen ratsam ist, genau in den Tatbestand (Obj. und subj.) zu schauen; die meisten §§ scheitern dann schon - wie in diesem Fall - an einer tatbestandlichen Komponente.
Antworten