Versuch in mittelbarer Täterschaft über meherer "Stationen" ?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Versuch in mittelbarer Täterschaft über meherer "Stationen" ?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

B bittet den A um ein Mittel, um eine bestimmte Person C damit zu vergiften.

A übergibt dem B jedoch ein Mittel, das zwar zu Vergiftungserscheinungen, nicht aber zum Tod führen kann, was A auch weiß. A weiß jedoch sicher, dass es zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen wird.

B übergibt C das Mittel und erklärt ihr es sei nur gegen Übelkeit und völlig ungefährlich. C nimmt es aber nicht ein.


Nun stellt sich mir die Frage der Strafbarkeit des A:

Ich denke da an §§ 224, 223, 25 I Var.2, 22 (also versuchte schwere Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft)

Das Problem, dass ich hier aber sehe:
A benötigt ja praktisch 2 "Stationen". 1.) täuscht er zunächst den B und 2.) ist er auch noch darauf angewiesen, dass sich C von B täuschen lässt.

Würdert ihr hier trotzdem versuchte mittelbare Täterschaft bejahen oder liegen die Kriterien der mittelbaren Täterschaft bzw. des Versuchs desrselben hier nicht mehr vor ?
ÖR-Spezine
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1762
Registriert: Sonntag 27. Juni 2004, 12:43
Ausbildungslevel: Doktorand

Beitrag von ÖR-Spezine »

würde mittelbare Täterschaft bejahen, seh da keine Problem, dass auch der C getäuscht wird - ist ja Opfer und nicht Täter
Antworten