Unterschied §263 III Nr.5 und §265 StGB

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Unterschied §263 III Nr.5 und §265 StGB

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen,

ich wiederhole gerade die ganze Betrugsproblematik. Vielleicht habe ich ja ein Brett vor dem Kopf, aber kann mir jemand mal den Unterschied zwischen §263 III Nr.5 und § 265 StGB erklären. Wann wird welcher Paragraph angewandt. Auch das Hemmer Skript bzw. Alpmann Skript gibt, zumindest für mich, keine erhellende Auskunft.

In ewiger Dankbarkeit :-)

Jens
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Zuerst: § 265 ist subsidiär zu § 263.
§ 265 ist ein sog. VorfeldTb, erfaßt also Handlungen, die zur Vorbeiretung des Betruges getätigt werden. Damit findet § 265 immer dann Anwendung, wenn § 263 ausscheidet, da noch kein Versuchsstadium. Bsp: Du willst VErsicherungsbetrug begehen und zerstörst dazu Dein versichertes Fahrrad. Erwischen Sie Dich, bevor Du das der VErsicherung meldest (Eintritt in das Versuchsstadium des § 263) liegt nur § 265 vor. Erwischen sie Dich nach der Meldung an die Versicherung - versuchter § 263, § 265 wird evrdrängt.
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