Statistikfrage: Unschuldig Verurteilte

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

Statistikfrage: Unschuldig Verurteilte

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Gibt es eigentlich für Deutschland eine Statistik über Verurteilte, deren Unschuld später nachgewiesen werden konnte? Mich würde interessieren, um welche Delikte es sich in diesen Fällen handelte, in welchem Bereich die höchste Quote unschuldig Verurteilter liegt.

Wäre toll, wenn mir jemand eine Statistik dazu nennen könnte.
Ansonsten würden mich aber auch unbelegte Einschätzungen von euch interessieren.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,

also von einer solchen statistik habe ich noch nie etwas gehört. kann die also insoweit nicht weiterhelfen.

ich schätze mal, dass in deutschland die anzahl der unschuldig verurteilten sehr sehr gering ist.

gruss, huckster
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja, aber dafür ist die Dunkelziffer nach Meinung einiger Verurteilter sehr hoch! :-)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

dafür ist die Dunkelziffer nach Meinung einiger Verurteilter sehr hoch
im knast sind doch eh alle unschuldig. :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Naja, wo ein unschuldig Verurteilter sitzt, ist ein weiterer wahrscheinlich nicht weit entfernt. Unfehlbar ist unser System sicherlich nicht. Mich würde aber eine Statistik über die vorgeworfenen Delikte speziell interessieren. Wäre vielleicht ja interessant für eine Doktorarbeit, wenn es darüber wirklich nichts gibt.
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JS
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Re: Statistikfrage: Unschuldig Verurteilte

Beitrag von JS »

Jurastudentin hat geschrieben:Gibt es eigentlich für Deutschland eine Statistik über Verurteilte, deren Unschuld später nachgewiesen werden konnte? Mich würde interessieren, um welche Delikte es sich in diesen Fällen handelte, in welchem Bereich die höchste Quote unschuldig Verurteilter liegt.

Wäre toll, wenn mir jemand eine Statistik dazu nennen könnte.
Ansonsten würden mich aber auch unbelegte Einschätzungen von euch interessieren.
Eine solche Statistik scheint es nicht zu geben (Stern, NStZ 1993, 409).

Man muss aber bedenken, dass die Hürden für Wiederaufnahmeverfahren nicht nur tatsächlich sondern auch rechtlich extrem hoch sind, und solche Verfahren demzufolge deshalb oft keinen Erfolg haben oder gar nicht erst angestrengt werden, obwohl eine fehlerhafte Verurteilung vorliegt.

Wenn ich tippen soll, dann denke ich, dass man mit einem Anteil Falschverurteilungen im einstelligen Prozentbereich rechnen muss.
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