diebstahl von kreditkarten (bei späterer rückgabe)
Moderator: Verwaltung
diebstahl von kreditkarten (bei späterer rückgabe)
ich suche da dringend literatur zu, habe im tröndle nix dazu gefunden.
geht um den fall dass eine kreditkarte geklaut wird, damit wird dann eingekauft und anschließend wird sie zurückgebracht.
sparbücher kann man stehlen steht drin, weil sie ja einen sachwert verkörpern, ec-karten dagegen nicht.
meinem empfinden nach dürfte die kredtikarte auch keinen ihr immanenten wert verkörpern und daher auch nicht gestohlen werden können.
ist aber nur meine vermutung, kann mir das jemand bestätigen oder widerlegen?
geht um den fall dass eine kreditkarte geklaut wird, damit wird dann eingekauft und anschließend wird sie zurückgebracht.
sparbücher kann man stehlen steht drin, weil sie ja einen sachwert verkörpern, ec-karten dagegen nicht.
meinem empfinden nach dürfte die kredtikarte auch keinen ihr immanenten wert verkörpern und daher auch nicht gestohlen werden können.
ist aber nur meine vermutung, kann mir das jemand bestätigen oder widerlegen?
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richtig, sparbücher können nach der sachwerttheorie "ausgesaugt" werden.
hinsichtlich der ec- karte liegt der unterschied darin, dass diese lediglich einen schlüssel darstellt, durch den dann auf das konto zugegriffen werden kann. sie eröffnet also anders als das sparbuch nur den zugang zu dem verwahrten geld.
literatur einfach mal gängige lehrbücher durchforsten. sicher, dass es erwähnt wird bin ich mir bei rengier bt 1.
hinsichtlich der ec- karte liegt der unterschied darin, dass diese lediglich einen schlüssel darstellt, durch den dann auf das konto zugegriffen werden kann. sie eröffnet also anders als das sparbuch nur den zugang zu dem verwahrten geld.
literatur einfach mal gängige lehrbücher durchforsten. sicher, dass es erwähnt wird bin ich mir bei rengier bt 1.
du sprichst jetzt aber von ec-karten, wie diese behandelt werden weiss ich, das wird ja auch in den hemmer-skripten z.b. erläutert. aber eine kreditkarte ist doch was anderes als eine ec-karte.spalter hat geschrieben:richtig, sparbücher können nach der sachwerttheorie "ausgesaugt" werden.
hinsichtlich der ec- karte liegt der unterschied darin, dass diese lediglich einen schlüssel darstellt, durch den dann auf das konto zugegriffen werden kann. sie eröffnet also anders als das sparbuch nur den zugang zu dem verwahrten geld.
literatur einfach mal gängige lehrbücher durchforsten. sicher, dass es erwähnt wird bin ich mir bei rengier bt 1.
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eine kreditkarte ist doch eigentlich nur eine art berechtigungsausweis gegenüber den vertragspartnern der kreditkartenfirma oder?
somit verkörpert sie keinen wert sondern räumt dem vertragspartner aufgrund der garantiefunktion einen anspruch gegen die kreditkartenfirma auf zahlung ein.
sehe ich das richtig?
trotzdem wäre es super wenn da jemand zu diesem problem konkret was wüsste, denn ich bin sicher dass es da was zu gibt. kreditkartendiebstahl sollte ja schon öfter vorgekommen sein, da müsste es doch entscheidungen und literatur zu geben.
somit verkörpert sie keinen wert sondern räumt dem vertragspartner aufgrund der garantiefunktion einen anspruch gegen die kreditkartenfirma auf zahlung ein.
sehe ich das richtig?
trotzdem wäre es super wenn da jemand zu diesem problem konkret was wüsste, denn ich bin sicher dass es da was zu gibt. kreditkartendiebstahl sollte ja schon öfter vorgekommen sein, da müsste es doch entscheidungen und literatur zu geben.
hab da irgendwie grad ein kleines problem...
im sachverhalt steht nur "kreditkarte" und dass der personalausweis zum kauf vorgezeigt werden muss
---------------------
jetzt hab ich aber gelesen (skript)
"Was kommt insbesondere als Kreditkarte in Frage?
Die in Europa einheitlich gestaltete Eurocheque-Karte mit bestimmter Garantiefunktion."
"Was ist eine Kreditkarte?
Die von einer Kreditkartenfirma ausgestellte Karte mit Garantiefunktion, die einen bargeldlosen Einkauf bei den Vertragshändlern des Kreditkartenunternehmers ermöglicht."
-------------
kann also im sachverhalt mit kreditkarte auch die ec-karte gemeint sein?
aber kreditkarte (american express, visa ect.) und ec-karte sind doch nicht das selbe oder doch?
bin irgendwie total verwirrt weil ich nicht weiss ob die beiden sachen das selbe sind, ausserdem verwirrt mich dass von ec-karten immer nur in verbindung mit bezahlung durch eine pin gesprochen wird, eine pin gibt es aber doch bei der "richtigen" (?) kreditkarte eben nicht, man muss doch nur unterschreiben
im sachverhalt steht nur "kreditkarte" und dass der personalausweis zum kauf vorgezeigt werden muss
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jetzt hab ich aber gelesen (skript)
"Was kommt insbesondere als Kreditkarte in Frage?
Die in Europa einheitlich gestaltete Eurocheque-Karte mit bestimmter Garantiefunktion."
"Was ist eine Kreditkarte?
Die von einer Kreditkartenfirma ausgestellte Karte mit Garantiefunktion, die einen bargeldlosen Einkauf bei den Vertragshändlern des Kreditkartenunternehmers ermöglicht."
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kann also im sachverhalt mit kreditkarte auch die ec-karte gemeint sein?
aber kreditkarte (american express, visa ect.) und ec-karte sind doch nicht das selbe oder doch?
bin irgendwie total verwirrt weil ich nicht weiss ob die beiden sachen das selbe sind, ausserdem verwirrt mich dass von ec-karten immer nur in verbindung mit bezahlung durch eine pin gesprochen wird, eine pin gibt es aber doch bei der "richtigen" (?) kreditkarte eben nicht, man muss doch nur unterschreiben
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Samstag 10. September 2005, 22:36, insgesamt 1-mal geändert.
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also die in Europa früher geltende Garantiefunktion bei EC karten ist abgeschafft worden. M.E. nach kannst Du bezüglich des Diebstahls die Kreditkarte genauso behandeln wie die EC Karte. Das Problem, das es keinen Wert gibt, den sich der Täter dabei zueignen kann, ist ja bei beiden das selbe.
Der Unterschied wird vor allem beim Betrug relevant, da hier wieder die bei Kreditkarten bestehende Garantie ins Spiel kommt und der Ladenbesitzer immer zu seinem Geld kommt auch wenn der Dieb die Karte benutzt.
P.S. Du hast bei der Kreditkarte auch eine PIN zum Geldabheben
Der Unterschied wird vor allem beim Betrug relevant, da hier wieder die bei Kreditkarten bestehende Garantie ins Spiel kommt und der Ladenbesitzer immer zu seinem Geld kommt auch wenn der Dieb die Karte benutzt.
P.S. Du hast bei der Kreditkarte auch eine PIN zum Geldabheben
Zuletzt geändert von chris0 am Samstag 10. September 2005, 22:48, insgesamt 1-mal geändert.