Aussetzung! frage!

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Aussetzung! frage!

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mal angenommen:
A und B wohenen zusammen, wobei A will das B auszieht, weil er rausbekommen hat, dass B von ihm geld geklaut hat. A droht daher den B mit Strafanzeige, wenn dieser nicht auszieht. B erschreckt sich durch diese drohung so sehr, dass er stolpert und aus dem Fenster stürzt. A will den B loswerden und verweigert ihn zu helfen. Stattdessen geht er in die kneipe und wartet den Tod des B ab.

Meine Frage:
1. Wenn ich hier eine Aussetzung prüfe: Hat der A den B in eine hilflose Lage versetzt? Oder hat sich B selbst in diese Lage versetzt?
Christoph
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Re: Aussetzung! frage!

Beitrag von Christoph »

Maximus hat geschrieben: 1. Wenn ich hier eine Aussetzung prüfe: Hat der A den B in eine hilflose Lage versetzt? Oder hat sich B selbst in diese Lage versetzt?
Ich nehme letzteres an. Versetzen ist eine vom Täter bestimmte Veränderung der Sicherheistlage des Opfers. IIRC wird zwar auch angenommen, dass ein versetzen durch Unterlassen möglich ist, aber hier war es A wohl gar nicht möglich, den Erfolgseintritt zu verhindern. Insofern bleibt nur noch ein Imstichlassen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

§ 323c StGB O:)
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