Verfahren neu aufrollen

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Verfahren neu aufrollen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn neue Beweise bekannt werden, die einen Gefängnisinsassen entlasten können, aufgrund welcher Norm kann nach Ablauf der Frist für Revision oder Berufung ein Verfahren neu aufgerollt werden?

Ich hatte noch kein StPO und kann dazu auch leider nichts finden.
Welche Möglichkeiten gibt es da? 8-[
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Bonnvoyage
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Beitrag von Bonnvoyage »

Das geht nach § 359 StPO und nennt sich Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten. Schau dir hier mal Nr. 5 an :)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bonnvoyage hat geschrieben:Das geht nach § 359 StPO und nennt sich Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten. Schau dir hier mal Nr. 5 an :)
Oh ja, vielen Dank! Das IST aber auch versteckt angebracht... 8-[
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Bonnvoyage
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Beitrag von Bonnvoyage »

Ich hatte im letzten Semester StPO vorgezogen, weil es so schön in meinen Stundenplan passte. :). Allerdings gehört dort (jedenfalls ist das in NRW so), die Berufung und Revision nicht zum Pflichtstoff. Ebenso eine solche Wiederaufnahme. Das ist alles Teil einer StPO-Vertiefung und diese kann bei uns nur im Schwerpunkt gewählt werden :)

Bonny
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