Mittäterschafts Frage

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

Mittäterschafts Frage

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn zwei Täter z.B. A und B genau die gleichen Tatbestände erfüllen und alles zusammen machen, ohne irgendeinen Hinweis auf ein Auseinandefallen von einzelnen Tatbeiträgen, prüfe ich dann A und B zusammen und den Streit ob Teilnehmer oder Mittäter sprech ich gar nicht an??? Setzt ich dann vorraus das beide Mittäterschaftlich gehandelt haben, oder wie prüft man das?
ÖR-Spezine
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Beitrag von ÖR-Spezine »

du kannst A und B zusammen oder getrennt prüfen, ist im Grunde Geschmacksache, würde hier aber empfehlen die zusammen zu prüfen (ist kürzer). Den Streit würd ich schon ansprechen, aber nur sehr kurz, da ja hier alle Meinungen zum gleichen Ergebnis kommen (evtl Urteilsstil);
musst aber schon darauf achten, dass du Mittäterschaft prüfst!
(also z.B. auch beim Subjektiven Tatbestand sagen, dass A und B bewusst und gewollt gemeinschaftlich gehandelt haben)
avid
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Beitrag von avid »

Wenn A und B wirklich alles zusammen machen, denke ich, ist es falsch, den Meinungsstreit über die Abgrenzung Täterschaft - Teilnahme zu bringen.

In unserer letzten Hausarbeit hatten wir nämlich so einen Fall, indem zwei Personen "wie ein Mann" gehandelt haben. (A und B betäubten den S, sie fassten den Entschluss ihn umzubringen, u.s.w.)
Im Lösungsbogen hieß es dann, dass es bei derartigen Fallkonstellationen im Grunde genommen schon überflüssig ist § 25 II in den Obersatz zu schreiben, gänzlich falsch war es aber, dann auch noch den Meinungsstreit über die Abgrenzung zu bringen.
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