Konkurrenzen
Moderator: Verwaltung
Konkurrenzen
Muss ich Ansprüche, die bei den Konkurrenzen sowieso wegfallen in einer Hausarbeit ganz durchprüfen?
- BuggerT
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@derDude
Dein Beispiel ist vielleicht nicht so gut gewählt, da das umstritten ist. Inzwischen nimmt sogar der BGH Tateinheit an.
Ansonsten würde ich die Tatbestände in der gebotenen Kürze prüfen. Das kommt halt ein bisschen darauf an: Wenn der Täter § 242 I verwirklicht, kannst du mE bedenkenlos in einem Satz festhalten: Der gleichsam verwirklichte § 246 I tritt aufgrund ausdrücklicher Gesetzeskonkurrenz (Subsidiarität) zurück ... oder so ähnlich.
In so einem Fall würde ich § 246 I also auch nicht mehr prüfen.
grtz
BuggerT
Dein Beispiel ist vielleicht nicht so gut gewählt, da das umstritten ist. Inzwischen nimmt sogar der BGH Tateinheit an.
Ansonsten würde ich die Tatbestände in der gebotenen Kürze prüfen. Das kommt halt ein bisschen darauf an: Wenn der Täter § 242 I verwirklicht, kannst du mE bedenkenlos in einem Satz festhalten: Der gleichsam verwirklichte § 246 I tritt aufgrund ausdrücklicher Gesetzeskonkurrenz (Subsidiarität) zurück ... oder so ähnlich.
In so einem Fall würde ich § 246 I also auch nicht mehr prüfen.
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BuggerT
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Hab in meiner Hausarbeit eine Freiheitsberaubung mit der Erfolgsqualifikation der schweren Gesunheitsbeshädigung gem. §§ 239 I, III nr.2 bejaht. Jetzt könnte ich noch eine Nötigung prüfen, wobei ich ziemlich Platzmangel habe.
1.Muss ich die Nötigung prüfen? Stimmt es das die Nötigung eh subsidiär ist, da jede Freiheitsberaubung zugleich eine Nötigung einschließt. Ist das richtig?
1.Muss ich die Nötigung prüfen? Stimmt es das die Nötigung eh subsidiär ist, da jede Freiheitsberaubung zugleich eine Nötigung einschließt. Ist das richtig?