Konkurrenzen

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Konkurrenzen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Muss ich Ansprüche, die bei den Konkurrenzen sowieso wegfallen in einer Hausarbeit ganz durchprüfen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Würdesagen, dass man, wenn genügend Platz von der Seitenzahl herist und es viellecht im SV einige Hinweise für Probleme in der Prüfung des betreffenden Tatbestandes. Z.B. werden §§ 123, 303 StGB von dem Einbruchsdiebstahl des §§ 242 I, 243 I S.2 Nr. 1 StGB konsumiert. =;
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bei mir sind einige ansprüche ziemlich unproblematisch und ich hab ein wenig PLatzmangel! Wäre es ok die Ansprüche nur in den Konkurrenzen zu erwähnen und sie nicht durchzuprüfen?
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

@derDude
Dein Beispiel ist vielleicht nicht so gut gewählt, da das umstritten ist. Inzwischen nimmt sogar der BGH Tateinheit an.

Ansonsten würde ich die Tatbestände in der gebotenen Kürze prüfen. Das kommt halt ein bisschen darauf an: Wenn der Täter § 242 I verwirklicht, kannst du mE bedenkenlos in einem Satz festhalten: Der gleichsam verwirklichte § 246 I tritt aufgrund ausdrücklicher Gesetzeskonkurrenz (Subsidiarität) zurück ... oder so ähnlich.

In so einem Fall würde ich § 246 I also auch nicht mehr prüfen.


grtz
BuggerT
Tequila
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Beitrag von Tequila »

Was haben "Ansprüche" mit Strafrecht zu tun???
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Tequila hat geschrieben:Was haben "Ansprüche" mit Strafrecht zu tun???
So falsch ist das gar nicht. Es handelt sich letztlich um einen Strafanspruch des Staates gegenüber dem Bürger :wink2:.


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hab in meiner Hausarbeit eine Freiheitsberaubung mit der Erfolgsqualifikation der schweren Gesunheitsbeshädigung gem. §§ 239 I, III nr.2 bejaht. Jetzt könnte ich noch eine Nötigung prüfen, wobei ich ziemlich Platzmangel habe.

1.Muss ich die Nötigung prüfen? Stimmt es das die Nötigung eh subsidiär ist, da jede Freiheitsberaubung zugleich eine Nötigung einschließt. Ist das richtig?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hilft mir! :(
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